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"Vielleicht hätte ich mitgemacht"

Gespräch mit zwei Aktivisten, die sich teils in klandestinen Gruppen, teils in Antirepressionsstrukturen organisiert haben, über militante Politik, einschüchternde Repression und falsche Erwartungen.

Dr. Holm kennt böse Wörter

Wie wird man, ohne es zu merken, zum Terroristen? Und wie humorvoll ist der überwachende ­Staatsschutz? Fragen, auf die ein Berliner Paar Antworten kennt.

Der Verdacht

Fast zwei Jahre lang warf die Bundesanwaltschaft elf jungen Leuten vor, Terroristen zu sein. Die Ermittlungen erbrachten keinen einzigen Beweis

BKA-Fahnder hätten Post an Zeitungen nicht kontrollieren dürfen

Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Post an Berliner Tageszeitungen nach Bekennerschreiben der «militanten gruppe» (mg) hat Generalbundesanwältin Monika Harms erneut eine Niederlage einstecken müssen. Wie das Nachrichtenmagazin «Focus» am Samstag vorab berichtete, rügte jetzt ein BGH-Beschluss, dass die Kontrolle von Briefen nicht von Polizeibeamten, sondern von Mitarbeitern der Post hätte vorgenommen werden müssen.

Erneute Niederlage für Harms

Berlin (ddp-bln). Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Post an erliner Tageszeitungen nach Bekennerschreiben der «militanten gruppe» mg) hat Generalbundesanwältin Monika Harms erneut eine Niederlage instecken müssen. Wie das Nachrichtenmagazin «Focus» am Samstag vorab berichtete, rügte jetzt ein BGH-Beschluss, dass die Kontrolle von riefen nicht von Polizeibeamten, sondern von Mitarbeitern der Post hätte vorgenommen werden müssen.

Das Dickicht der Dienste. Der Einfluss des Verfassungsschutzes in § 129a-Verfahren

Zu vermuten ist sie immer. Offensichtlich wurde sie oft. Sie nachzuzeichnen gelang selten: die Steuerung so genannter Terrorismusverfahren durch den Verfassungsschutz. Ein eklatantes Beispiel dafür bietet nun das Ermittlungsverfahren 2 BJs 10/06-2 gegen 17 AktivistInnen der Anti-G8-Bewegung, das die Bundesanwaltschaft (BA) im April 2006 einleitete.

G8-Gipfel und Militanz, Repression und Solidarität

Am Beispiel des G8-Gipfels, zu dem sich Anfang Juni 2007 die acht mächtigsten Staatschefs in Heiligendamm an der Ostsee versammelten, um eine Politik zu koordinieren, die bei vielen Menschen auf Ablehnung stößt, werden im Folgenden die teils militanten Proteste, die erfolgte staatliche Repression sowie die darauffolgenden Initiativen der Solidarität resümiert und für eine entschiedene und offensive Solidaritätsarbeit plädiert, die die Legitimität militanter Politik hervorhebt.

Terrorermittlungen und Internet. Verdachtsmomente und Gegenstrategien

In den aktuellen Ermittlungen der bundesdeutschen Ermittlungsbehörden gegen linke AktivistInnen und Zusammenhänge wird auf den Paragraphen 129a zurückgegriffen, der in den 1970er Jahren als Repressionsinstrument gegen die RAF entwickelt wurde. Strafrechtlich verfolgt werden können damit nicht nur konkrete Straftaten, sondern auch die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von sogenannten „terroristischen Vereinigungen“. Kritische JuristInnen nennen dies „Vorverlagerung der Straffälligkeit“, denn die Ermittlungen richten sich nicht nur auf die Aufklärung von Brandanschlägen und Attentaten, sondern vor allem auf die Erkundungen von tatsächlichen und vermuteten Zugehörigkeiten zu tatsächlich und vermuteten „terroristischen Vereinigungen“. In der Praxis wurden die entsprechenden Ermittlungen vor allem genutzt, um linke Milieus auszuleuchten.

Verdächtige Begriffe und griffige Argumente gegen den Sicherheitsstaat

Am 31. Juli 2007 wurden Axel, Florian und Oliver nach einem versuchten Brandanschlag auf MAN-Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg verhaftet. Nach Hausdurchsuchungen wurde mit Andrej ein weiterer Linker inhaftiert. Alle vier (und weitere) werden beschuldigt Mitglieder einer ‚terroristischen‘ Vereinigung, der ‚militanten gruppe‘ (mg), zu sein. Im Oktober 2007 hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen Andrej auf, Ende November hatten auch die Haftbeschwerden der anderen Erfolg und sie wurden auf Kaution freigelassen. In einigen Monaten ist mit der Anklageschrift zu rechnen. Noch in diesem Jahr soll der Prozess vor dem Berliner Oberlandesgericht – dem Kammergericht – stattfinden.

Anwälte kritisieren anhaltende Verfolgung von G8-Gegnern

Ein Jahr nach den bundesweiten Razzien gegen Kritiker des G8-Gipfels laufen noch immer Ermittlungen gegen insgesamt 41 Beschuldigte. Anwälte der Betroffenen forderten gestern in Berlin die Einstellung der Verfahren, die aus ihrer Sicht einzig der Ausspähung und Einschüchterung der linken Szene in Deutschland dienen. Gleichzeitig kritisierten die Juristen die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz in den Ermittlungen gegen ihre Mandanten.
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