ddp (Deutscher Depeschendienst) | 07.06.2008
Berlin (ddp-bln). Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Post an erliner Tageszeitungen nach Bekennerschreiben der «militanten gruppe» mg) hat Generalbundesanwältin Monika Harms erneut eine Niederlage instecken müssen. Wie das Nachrichtenmagazin «Focus» am Samstag vorab berichtete, rügte jetzt ein BGH-Beschluss, dass die Kontrolle von riefen nicht von Polizeibeamten, sondern von Mitarbeitern der Post hätte vorgenommen werden müssen.