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Wenn das Telefon merkwürdige Dinge tut

Seit Jahren wird gegen 27 G-8-Gegner und Linksradikale ermittelt, die angeblich Anschläge verübt haben sollen - und zwar mit allen Mitteln: Durchsuchungen, DNA-Analysen, Wanzen im Auto. Obwohl ihnen nichts nachzuweisen war, ziehen sich die Verfahren weiter hin.

Verschleppung im »mg«-Verfahren?

Die im Januar 2008 entnommenen DNA-Proben von Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gegen angebliche Mitglieder der »militanten gruppe« (mg) sind noch immer nicht ausgewertet.

Protest gegen Terrorparagraphen

Stuttgart. Mehr als 400 Menschen demonstrierten am Sonnabend gegen die Kriminalisierung von Linken durch die Terrorparagraphen 129, 129a und 129b. Hintergrund ist ein zur Zeit in Stuttgart laufender Prozeß gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C. Laut Aussagen der Veranstalter kam es während der Demonstration zu massiven Übergriffen der Polizei. 27 Teilnehmer wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen, es gab mehrere Verletzte.

Gefahr droht von links: Verfassungsschutz warnt vor deutsch-türkischer Solidarität

Vor der Zusammenarbeit deutscher und türkischer Linksextremisten warnt Baden-Württembergs neue Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube.

Demo gegen die §§129 am 5. Juli in Stuttgart

Am Samstag, den 05. Juli beteiligten sich mehr als 400 Menschen an einer Demonstration gegen die Paragraphen 129, 129a und 129b (Mitgliedschaft, bzw. Unterstützung einer kriminellen / terroristischen Vereinigung / terroristischen Vereinigung im Ausland) und die Kriminalisierung linker und revolutionärer Politik.

Stuttgart: Über 400 TeilnehmerInnen bei Demonstration gegen §§129

Heute fand in Stuttgart eine Demonstration mit über 400 TeilnehmerInnen gegen die §§129 statt. Aktueller Anlass für die von einem Bündnis verschiedener linker Parteien und Gruppen, MigrantInnenorganisationen und Antirepressionsinitiativen organisierte Demonstration war der seit dem 17. März laufende Prozess gegen fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP-C.

Gesetzentwurf im Bundesrat: Strafe für geistige Sterbehilfe?

Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass nicht nur kommerziell motivierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt wird, sondern jede Art von organisatorischem Zusammenschluss von mindestens zwei Menschen, der dazu dient, den Suizid anderer Menschen zu erleichtern. Damit wird ausgerechnet auf den politisch belasteten Paragraphen 129 des Strafgesetzbuchs zurückgegriffen, der sich gegen die "kriminelle Vereinigung" richtet und Keim des deutschen Anti-Terrorismus-Rechts ist. Ein zusehends gegen Vereinigungen aller Art gerichtetes Strafrecht läuft Gefahr, sich immer mehr zu einem moralisch aufgeladenen Gemeinschaftsschutzrecht zu entwickeln, in dem es immer weniger auf konkrete Taten ankommt, sondern auf Absichten, Pläne und vermutetes Gefahrenpotential.

Aktuelles zur §§129-Kampagne

Während der „Terrorismus-Prozess“ in Stuttgart-Stammheim gegen 5 angebliche Mitglieder der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C mit all seiner Willkür, seinen Rechtsbrüchen und samt seiner Charaktereigenschaften als politischer Schauprozess und Justizfarce andauert, setzen das Komitee gegen §§129, das Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, die Stuttgarter Initiative gegen §§129 und weitere solidarische Gruppen ihre Aktivitäten gegen §§129 und für die Freiheit der politischen Gefangenen fort.

Durchsucht, durchleuchtet, durchschaut?

Online-Durchsuchung, Videoüberwachung von Plätzen und in Betrieben, illegales Abhören von Journalisten – ist Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat? Genau diesem Thema widmete sich am Montagabend eine Podiumsdiskussion im Rahmen von „Theater der Welt“ auf der Kulturinsel in Halle (Saale). Neben Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann saßen auch Dr. Harald von Bose, Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Volker Eick, Politologe von der Freien Universität Berlin und Michael Freundt, stellvertretender Direktor des Internationalen Theaterinstituts (ITI) Deutschland und Koordinator des Projektes "escalators - Bewegung und Kontrolle im öffentlichen Raum" bei Theater der Welt, im Podium.

129a-Verfahren waren rechtswidrig

Das Landgericht Flensburg hat die 129a-Verfahren gegen elf Antifaschisten aus Bad Oldesloe für rechtswidrig erklärt.
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