129a-Verfahren waren rechtswidrig

Das Landgericht Flensburg hat die 129a-Verfahren gegen elf Antifaschisten aus Bad Oldesloe für rechtswidrig erklärt. Dies teilten am Donnerstag die Rechtsanwälte der Betroffenen mit. Den Antifaschisten waren im Juni 2007 von der Bundesanwaltschaft drei Anschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und deren Zuliefererunternehmen sowie die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Das Landgericht Flensburg stellte nun fest, dass ein Anfangsverdacht nach Paragraph 129a nicht gegeben war und daher die Durchsuchungsbeschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs und die daraufhin erfolgten Hausdurchsuchungen rechtswidrig waren. Rechtsanwältin Britta Eder begrüßte das Urteil als »großen Erfolg«. Sie wies jedoch auf die erhebliche Schädigung der Privatsphäre der Betroffenen hin und kritisierte, dass für »immaterielle Schäden und Folgen eines solchen Verfahrens« keine Wiedergutmachung gewährt werde. Die Anwältin forderte die zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg auf, das Ermittlungsverfahren sofort einzustellen und mitzuteilen, »an wen welche, auch rechtswidrig erhobene Ermittlungsergebnisse weitergeleitet wurden, damit diese gelöscht werden«.