Erneute Niederlage für Harms
Berlin (ddp-bln). Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Post an erliner Tageszeitungen nach Bekennerschreiben der «militanten gruppe» mg) hat Generalbundesanwältin Monika Harms erneut eine Niederlage instecken müssen. Wie das Nachrichtenmagazin «Focus» am Samstag vorab berichtete, rügte jetzt ein BGH-Beschluss, dass die Kontrolle von riefen nicht von Polizeibeamten, sondern von Mitarbeitern der Post ätte vorgenommen werden müssen.
Es müsse sichergestellt werden, dass Ermittler nicht wüssten, wer in riefkontakt mit den Medien stehe, entschieden die Richter dem Blatt zufolge. Denn aus nachfolgenden Presseveröffentlichungen könnten etwa Rückschlüsse auf Informationsquellen gezogen werden.
Im Mai vergangenen Jahres hatten Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in einem Briefverteilzentrum zahlreiche Postsendungen kontrolliert, die an die «Berliner Zeitung», die «Berliner Morgenpost», die «B.Z.» und den «Tagesspiegel» gerichtet war. Dabei wurden Bekennerschreiben der «militanten gruppe» (mg) gesucht, der mehrere Brandanschläge vor allem in Berlin und Brandenburg zur Last gelegt werden. Zwei Briefe wurden beschlagnahmt.
(ddp)