BGH-Präsident Hirsch verteidigt Harms
Rücktrittsforderungen an Generalbundesanwältin zurückgewiesen. Der
scheidende Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Günter Hirsch,
hat Generalbundesanwältin Monika Harms gegen öffentliche Kritik
verteidigt. Dass der BGH in der Vergangenheit mehrere Anträge der
Generalbundesanwältin zur Terrorismusbekämpfung abgewiesen habe, habe
das Verhältnis zwischen Bundesanwaltschaft und BGH nicht belastet,
sagte Hirsch am Dienstagabend auf dem Jahrespresseempfang in Karlsruhe.
Es sei juristischer Alltag, dass Rechtsfragen unterschiedlich beurteilt
würden.
Die Forderung des früheren BGH-Richters und jetzigen Bundestagsabgeordneten der Linken, Wolfgang Nescovic, nach einem Rücktritt der Generalbundesanwältin nannte Hirsch «abstrus». Der Dritte Strafsenat des BGH hatte in den vergangenen Monaten die Großrazzia der Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm für rechtswidrig erklärt. Weder bei den G8-Gegnern noch bei der linksextremen Militanten Gruppe handelt es sich laut BGH um eine terroristische Vereinigung. Auch die heimliche Online-Durchsuchung von Computern wurde mangels Gesetz vom BGH abgelehnt.
Wie Hirsch bekannt gab, hat sich die Zahl der Strafverfahren vor dem BGH 2007 deutlich erhöht. Mit mehr als 3.100 neuen Revisions- und Vorladeverfahren erhöhte sich die Arbeitsbelastung um 8,4 Prozent. Dagegen wurde die Verfahrensdauer wesentlich verringert: Rund 98 Prozent der Revisionen in Strafsachen wurden innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der Akten erledigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte den BGH in der Vergangenheit in einigen Fällen wegen überlanger Verfahrensdauern gerügt. Der BGH-Präsident Hirsch erreicht am 31. Januar 2008 die Altersgrenze und wird dann ausscheiden.