Verdacht ist nicht genug
Erleichterung bei Andrej H. und seiner Familie: Der Berliner Soziologe muss nach einer Haftverschonung am 22. August nicht wieder ins Gefängnis zurück. Das gab der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes am Mittwoch [extern] bekannt. Ein Haftbefehl hätte nur dann erlassen werden dürfen, wenn der Beschuldigte einer Straftat "dringend verdächtigt" gewesen wäre. Dies sei bei Andrej H. jedoch nicht der Fall gewesen, heißt es in einer Erklärung des Senats unter Vorsitz des Strafrechtlers Klaus Tolksdorf. Die Entscheidung setzt einen deutlichen Akzent gegen eine zunehmend repressive Innenpolitik.
Andrej H. war Anfang August in seiner Berliner Wohnung inhaftiert worden. Die Generalbundesanwaltschaft warf ihm vor, Mitglied in einer Organisation mit dem Namen "militante gruppe" (mg) zu sein. Diese Gruppierung, die in der linken Szene seit Jahren ein eher virtuelles Dasein fristet, wird vom Staatsschutz unter Berufung auf Bekennerschreiben als "terroristische Organisation" für eine Reihe von Brandanschlägen im Berliner Umland verantwortlich gemacht. So waren kurz vor H.s Festnahme in der Nacht zum 1. August in Brandenburg drei Männer festgenommen worden, nachdem sie versucht haben sollen, geparkte Fahrzeuge der Bundeswehr zu sabotieren. Andrej H. geriet in das Visier der Antiterrorkämpfer, da er zu mindestens einem der Männer Kontakt hatte.
Ende der Justizfarce - und offene Fragen
Weil die Ankläger nicht mehr in der Hand hatten, konstruierten sie - so meinen Verteidigung und Angeklagter - weitere Argumente gegen Andrej H. Dem Wissenschaftler wurde unter anderem zur Last gelegt, in seinen Texten neun Worte benutzt zu haben, die auch in den Bekennerschreiben der so genannten militanten gruppe auftauchten. Auch sei er intellektuell in der Lage gewesen, die mg-Dokumente zu verfassen und habe Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen gehabt, Bibliotheken etwa.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes setzte dieser Justizfarce mit seiner Entscheidung vom vergangenen Donnerstag, die nun bekannt gegeben wurde, ein vorläufiges Ende, auch wenn das Ermittlungsverfahren gegen ihn weiterläuft. Die Richter sahen "die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene" als erwiesen an. Auch habe er nach vorliegenden Erkenntnissen bei der Veröffentlichung einer "aus dem Untergrund publizierten Szenezeitschrift" mitgewirkt und zu mindestens einem der drei inhaftierten mutmaßlichen Brandstifter Kontakt gehalten. All dies habe zwar einen Anfangsverdacht begründet, nicht aber die Inhaftierung. Die Richter des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes entlasteten damit beide Seiten. Die Ankläger, weil ihr Vorgehen im Grundsatz legitimiert wird. Den Angeklagten, weil er im teilweise von einem absurden Terrorvorwurf freigesprochen wurde.
Trotzdem bleiben Fragen offen. Sie betreffen vor allem das Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Diese haben offenbar auf der Basis des politischen Engagements Andrej H.s einen Terrorvorwurf konstruiert. Die gefährliche Verschiebung rechtsstaatlicher Standards, an deren Ende - trotz der von vornherein bestehenden Zweifel - gegen den Angeklagten entschieden wurde, wird noch politisch zu diskutieren sein.
Schlappe für Antiterrorkämpfer
Davon gehen auch die Vertreter der Verteidigung und eines in Berlin gegründeten Solidaritätsbündnisses aus. Unabhängig von der Frage der Inhaftierung fordern sie die Einstellung aller Verfahren. Der 3. Strafsenat, sagen sie, habe schließlich schon jetzt festgestellt, dass eine Anklage nach dem Strafrechtsparagraphen 129a auf der Basis von Vermutungen illegal ist. "Das ist eine klare Schlappe für die Verantwortlichen", sagte Bündnissprecher Volker Eick nach einer Pressekonferenz am Mittwoch gegenüber Telepolis. Im nächsten Schritt gelte es zu klären, ob nicht auch die Anklagen gegen die drei noch Inhaftierten rechtswidrig seien. Deren Anwälte haben ebenso wie zuvor die Verteidigerin Andrej H.s Haftbeschwerde eingelegt. Wenn die Richter darüber als nächstes entscheiden, werden sie zugleich auch darüber befinden müssen, ob die den Angeklagten zur Last gelegten Brandanschläge den Tatbestand des Terrorismus erfüllen. Auch diese Entscheidung wird in Zeiten Rechtsmaßstäbe setzten, in denen der Antiterrorkampf zunehmend aus politischen Motiven heraus geführt wird - im Ausland und im Inneren.
Die Debatte um die Methoden der Staatsschutzbehörden aber muss außerhalb der Gerichtssäle stattfinden. Im bisherigen Verfahrensverlauf fast unter ging die Geschichte einer de facto eingerichteten digitalen Fangschaltung des Bundeskriminalamtes (BKA). Auf dessen Seiten war ein Eintrag über die "militante gruppe" online gestellt worden. Wie im Verlauf des Rechtsstreits aus den Akten ersichtlich wurde, rückten User, die sich auf den BKA-Seiten über die mg informierten, selbst ins Visier der Ermittler. Seit September 2004 versuchte die Behörde, alle IP-Adressen der Seitenbesucher zu archivieren und zu überprüfen. Ursprünglich habe so die Identität von gut 400 Personen festgestellt werden sollen. Die mangelnde Datenspeicherung der Provider aber habe dies verhindert, so dass "nur" gut 120 Personendaten ermittelt werden konnten. Tritt die umstrittene Vorratsdatenspeicherung Anfang kommenden Jahres in Kraft, könnte sich auch dies ändern.
Die fragwürdigen Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsschutz würden dann stärker als bisher dazu beitragen, dass der sogenannte Kampf gegen den Terrorismus zur selbst erfüllenden Prophezeiung wird - weil er ständig neue Verdächtige produziert.