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Zehn Jahre unter falschem Verdacht

Drei Berliner wurden jahrelang vom Geheimdienst überwacht - ungerechtfertigt, urteilt der BGH

Schallende Ohrfeige

Der Bundesgerichtshof hat die Überwachung von drei Mitgliedern der linken Szene für rechtswidrig erklärt ­ und die Methoden von Polizei und Geheimdienst scharf kritisiert.

Ermittlungen in Sachen mg von Anfang an rechtswidrig

"Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht ... nicht bestand." Mit dieser schallenden Ohrfeige setzte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 11. März das endgültige Schlusszeichen hinter die jahrelangen Ermittlungen gegen drei Berliner Aktivisten von Libertad!.

Überwachung war rechtswidrig. Linke illegal ausgeforscht

Das BKA dachte, die Gründer der "militanten gruppe" an der Angel zu haben. Es hörte Telefone ab, filmte Hauseingänge, las E-Mails. Rechtswidrig ­ sagte jetzt der Bundesgerichtshof.

Zehn Jahre Ausforschung!

In diesem Artikel geht es um die ersten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der militanten gruppe (mg). Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach § 129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Dass diese Verfahren vom Generalbundesanwalt eingestellt wurden bedeutet aber keinesfalls, dass der VS nicht gegen die gleichen Personen weiter ermittelt!

Linke AktivistInnen wegen mutmaßlichem Brandanschlag gegen Gedenkstättenabriss in Königs Wusterhausen festgenommen

Wie der Fernsehsender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am 5. Mai 2010 mitteilte wurden in Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, in der Nacht vom 4. zum 5. Mai insgesamt drei GenossInnen durch Repressionsorgane festgenommen.

Revision im „MG-Prozess“

Nach dem mündlichen Urteil des 1. Strafsenats des Berliner Kammergerichts (vergleichbar mit den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern) vom 16. Oktober 2009 ging die Hundert Seiten starke schriftliche Urteilsbegründung Ende Februar 2010 bei den ehemals Angeklagten Axel H., Florian L. und Oliver R. ein.

Muppets und andere Puppen

Zu den Verflechtungen zwischen BKA, Bundesanwaltschaft und Verfassungsschutz bei den Ermittlungen zur »militanten gruppe«

Der Hunger des Staates nach Feinden

Die Rote Hilfe hat eine Broschüre zur Geschichte der Paragrafen 129, 129a und 129b herausgegeben.

Einspruch gegen »mg«-Urteil

Die Verteidiger im sogenannten »mg«-Prozeß haben das Urteil des Berliner Kammergerichts angefochten.

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