Der Bundesgerichtshof hat die Überwachung von drei Mitgliedern der linken Szene für rechtswidrig erklärt und die Methoden von Polizei und Geheimdienst scharf kritisiert.
ak - zeitung für linke debatte und praxis / Nr. 551 | 18.06.2010
"Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht ... nicht bestand." Mit dieser schallenden Ohrfeige setzte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 11. März das endgültige Schlusszeichen hinter die jahrelangen Ermittlungen gegen drei Berliner Aktivisten von Libertad!.
Das BKA dachte, die Gründer der "militanten gruppe" an der Angel zu haben. Es hörte Telefone ab, filmte Hauseingänge, las E-Mails. Rechtswidrig sagte jetzt der Bundesgerichtshof.
In diesem Artikel geht es um die ersten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der militanten gruppe (mg). Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach § 129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Dass diese Verfahren vom Generalbundesanwalt eingestellt wurden bedeutet aber keinesfalls, dass der VS nicht gegen die gleichen Personen weiter ermittelt!
Rote Hilfe e.V. / Ortsgruppe Königs Wusterhausen | 08.05.2010
Wie der Fernsehsender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am 5. Mai 2010 mitteilte wurden in Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, in der Nacht vom 4. zum 5. Mai insgesamt drei GenossInnen durch Repressionsorgane festgenommen.
Nach dem mündlichen Urteil des 1. Strafsenats des Berliner Kammergerichts (vergleichbar mit den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern) vom 16. Oktober 2009 ging die Hundert Seiten starke schriftliche Urteilsbegründung Ende Februar 2010 bei den ehemals Angeklagten Axel H., Florian L. und Oliver R. ein.