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BGH: Überwachung angeblicher Aktivisten der "Militanten Gruppe" rechtswidrig

Die jahrelange Überwachung von drei angeblichen Berliner Aktivisten der als linksextrem eingestuften "Militanten Gruppe" ist rechtwidrig gewesen. Zu dieser Einschätzung kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom März 2010, der der Nachrichtenagentur ddp vorliegt. Danach waren die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachungen und Observationen gegen die Männer durch den Verfassungsschutz rechtswidrig, weil "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht bestand".

Justiz setzt BKA-Überwachung auf Verdacht Grenzen

Der Bundesgerichtshof hat eine BKA-Überwachung von drei Aktivisten der linken Solidaritätsorganisation Libertad für illegal erklärt. Der Beschluss ist schon Anfang März gefallen, aber erst jetzt den Klägern und ihren Anwälten zugestellt worden.

Justiz: BGH: Ermittlungen gegen Linksextreme rechtswidrig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein jahrelanges Ermittlungsverfahren gegen drei mutmaßliche Linksextreme für rechtswidrig erklärt.

Ermittlungen gegen Linksextreme - Bundesanwaltschaft gerügt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein jahrelanges Ermittlungsverfahren gegen drei mutmaßliche Linksextreme für rechtswidrig erklärt. Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft hatten drei Berliner rund sieben Jahre lang wegen einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der "militanten gruppe" überwachen lassen. In einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des BGH vom 11. März wurde die auf Antrag der Bundesanwaltschaft durchgeführte Aktion als rechtswidrig eingestuft.

Schelte für BKA und Verfassungsschutz

Der Bundesgerichtshof erklärt die Überwachung von drei Berliner Linken nachträglich für rechtswidrig. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte entlastende Informationen zurückgehalten, um die richterliche Genehmigung für seine Ermittlungen zu erhalten.

BGH: Verdeckte Ermittlungen gegen Linksextremisten waren rechtswidrig

Schwere Niederlage für Deutschlands oberste Terrorermittler: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine jahrelange umfassende Observierung vermeintlicher linksextremistischer Terroristen für rechtswidrig erklärt. Bei den Ermittlungen von Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz gegen drei vermeintliche Mitglieder der linksautonomen "militanten Gruppe" (mg) habe "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht" bestanden, erklärte der BGH.

BGH stuft Lauschangriff auf linke Aktivisten als rechtswidrig ein - Scharfe Kritik an Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz haben Medienberichten zufolge eine schwere Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der 3. Strafsenat des BGH stufte nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom Samstag ein jahrelanges, aufwändiges Ermittlungsverfahren gegen die angeblichen Gründer der linksextremen "militanten gruppe" als rechtswidrig ein.

Die illegale Überwachung des Jochen U.

Ende Mai erhielt Jochen U. Post von seinem Anwalt. Der Inhalt: ein 23-seitiger Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Seitdem hat U. schriftlich, was er immer schon ahnte. Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, so der BGH, haben ihn jahrelang rechtswidrig überwacht.

BGH rügt Deutschlands Terrorfahnder

Der Bundesgerichtshof hat das Vorgehen von Deutschlands Terrorfahnder massiv kritisiert: Das höchste deutsche Gericht erklärte eine jahrelange umfassende Observierung vermeintlicher linksextremistischer Terroristen für rechtswidrig.
In dem gerügten Verfahren hatten Ermittler von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft drei Berliner rund sieben Jahre lang wegen einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der sogenannten militanten gruppe (mg) überwacht.

Drei Berliner jahrelang illegal überwacht

Jahrelang spionierte der Verfassungsschutz drei Berliner wegen Terrorverdachts aus. Dabei gab es keinen "ausreichenden Tatverdacht", wie der Bundesgerichtshof nun urteilte. Sogar entlastende Beweise wurde ignoriert.

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