Frankfurter Rundschau | 19.06.2010
Ende Mai erhielt Jochen U. Post von seinem Anwalt. Der Inhalt: ein 23-seitiger Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Seitdem hat U. schriftlich, was er immer schon ahnte. Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, so der BGH, haben ihn jahrelang rechtswidrig überwacht.