Justiz: BGH: Ermittlungen gegen Linksextreme rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein jahrelanges Ermittlungsverfahren gegen drei mutmaßliche Linksextreme für rechtswidrig erklärt.
Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft hatten drei Berliner rund sieben Jahre lang wegen einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der „militanten gruppe“ überwachen lassen. In einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des BGH vom 11. März wurde die auf Antrag der Bundesanwaltschaft durchgeführte Aktion als rechtswidrig eingestuft.
Das Ermittlungsverfahren war nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ im Jahr 2008 ergebnislos eingestellt worden. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, dass mehrere zehntausend Telefongespräche und E-Mails erfasst und die Verdächtigen immer wieder observiert worden waren. Die Ermittlungsrichter des BGH hätten diese Maßnahmen mehrmals gebilligt, betonte der Sprecher des Generalbundesanwalts. Erst in einer nachträglichen Bewertung der Ermittlungsergebnisse sei der 3. Strafsenat zu einem anderen Ergebnis gekommen.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) begrüßte die Rüge für die Bundesanwaltschaft: „Es ist nicht hinnehmbar, dass allein aufgrund von Vermutungen und politischer Orientierung Personen über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren rechtswidrig überwacht werden können.“ Die Initiative Libertad warf den Behörden vor, die Ermittlungen hätten lediglich dazu gedient, den Protest von Kapitalismuskritikern zu behindern. dpa