BGH stuft Lauschangriff auf linke Aktivisten als rechtswidrig ein - Scharfe Kritik an Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz haben Medienberichten zufolge eine schwere Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der 3. Strafsenat des BGH stufte nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom Samstag ein jahrelanges, aufwändiges Ermittlungsverfahren gegen die angeblichen Gründer der linksextremen "militanten gruppe" als rechtswidrig ein. Der umfangreiche Lauschangriff gegen drei linke Aktivisten aus Berlin hätte niemals genehmigt werden dürfen, so der BHG, da "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht bestand", zitierte das Blatt aus dem Beschluss des Gerichts.

Das Ermittlungsverfahren war erst 2008 ergebnislos eingestellt worden. Gegen die "militante gruppe" (mg), der Dutzende Brandanschläge zu Last gelegt werden, war seit 2001 in mindestens fünf separaten Verfahren ermittelt worden, zunächst wegen des Verdachts auf Bildung einer "terroristischen Vereinigung". Seit der BGH diesen Vorwurf 2008 kassierte, gilt die "mg", die sich im vergangenen Jahr offiziell aufgelöst hat, aus Sicht der Behörden bislang noch als "kriminelle Vereinigung". Der BGH wirft den Strafverfolgungsbehörden laut "FR" vor, aus bloßen Vermutungen und Ahnungen einen Tatverdacht konstruiert zu haben. So lasse sich den Angaben des Verfassungsschutzes "nichts entnehmen", was wesentlich über die Erkenntnis hinausgehe, dass es sich bei den Betroffenen um Menschen aus dem "linken politischen Spektrum" handelt.

Nach einem Bericht des Magazins "Spiegel" waren im Rahmen der Ermittlungen mehrere zehntausend Telefongespräche und E-Mails von drei Berlinern erfasst und die Betroffenen immer wieder observiert worden. Grundlage war demnach ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz gewesen, dass den drei Männern unterstellte, die "militante Gruppe" gegründet zu haben. Dies sei "nicht ausreichend mit Tatsachen belegt", warf laut "Spiegel" nun der BGH den Ermittlern vor.

Bei den drei Berlinern handelte es sich um Aktivisten der legalen Gefangenen-Hilfsorganisation "Libertad!". Diese warf den Behörden am Samstag vor, sie hätten systematisch versucht, "eine Spaltung zwischen berechtigtem Protest und vermeintlich extremistischen Linken zu inszenieren". "Libertad" setzt sich nach eigenen Angaben für politische Gefangene ein und kämpft gegen Folter und Kriegseinsätze.