Pressespiegel

Hier gibt es alle uns bekannten Artikel, Interviews, Kommentare, Audio- und Videodateien über "unser" Verfahren. Außerdem ist es möglich, sich Artikel extra anzeigen zu lassen, die wir sehr informativ finden, solche, die das Verfahren nur am Rande erwähnen und solche, die den Prozess behandeln. Im Februar 2010 haben wir eine Auswertung der Berichterstattung erstellt.

Comic: Was machst du gerade?

Die Geschichte von Andrej nun auch als Comic:

Tag und Nacht woll'n sie bei dir sein

Das Urteil des Bundesgerichtshof zur Rechtswidrigkeit einer Überwachung und seine (fehlenden) Auswirkungen

Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?

Der Verfassungsschutzbericht 2009 warnt vor Linksextremismus und Computerspionage - aber fehlt da nicht etwas?

Richter rügen Bundesanwaltschaft

In einem der größten Terrorermittlungsverfahren der vergangenen Jahre hat der Bundesgerichtshof die Bundesanwaltschaft vehement kritisiert.

Leitartikel: Verfolgerwahn

Was ist ein Unverdächtiger? Ein Unverdächtiger ist ein Verdächtiger, der sich dem Verdacht mit List und Tücke erfolgreich entzieht. Was sind staatliche Überwachungsmaßnahmen? Von den Sicherheitsbehörden veranlasste und von einem Richter genehmigte Ermittlungsmethoden, die sich umso intensiver gegen Unverdächtige richten, je weniger sich ihnen gegenüber - infolge ihrer List und Tücke - ein Verdacht begründen lässt. Und was ist der grundrechtlich verbürgte Schutz der Privatsphäre? Er ist das Papier nicht wert, auf dem er steht, wenn das die Perspektive ist, mit der die Sicherheitsbehörden in Deutschland ihre Arbeit verrichten.

Rüge für Big Brother

Jahrelang überwachte das Bundeskriminalamt Telefongespräche und Mailverkehr von drei Berlinern. Der Bundesgerichtshof stufte die Überwachung nun als rechtswidrig ein.

BGH: Überwachung angeblicher Aktivisten der "Militanten Gruppe" rechtswidrig

Die jahrelange Überwachung von drei angeblichen Berliner Aktivisten der als linksextrem eingestuften "Militanten Gruppe" ist rechtwidrig gewesen. Zu dieser Einschätzung kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom März 2010, der der Nachrichtenagentur ddp vorliegt. Danach waren die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachungen und Observationen gegen die Männer durch den Verfassungsschutz rechtswidrig, weil "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht bestand".

Justiz setzt BKA-Überwachung auf Verdacht Grenzen

Der Bundesgerichtshof hat eine BKA-Überwachung von drei Aktivisten der linken Solidaritätsorganisation Libertad für illegal erklärt. Der Beschluss ist schon Anfang März gefallen, aber erst jetzt den Klägern und ihren Anwälten zugestellt worden.

Justiz: BGH: Ermittlungen gegen Linksextreme rechtswidrig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein jahrelanges Ermittlungsverfahren gegen drei mutmaßliche Linksextreme für rechtswidrig erklärt.

Ermittlungen gegen Linksextreme - Bundesanwaltschaft gerügt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein jahrelanges Ermittlungsverfahren gegen drei mutmaßliche Linksextreme für rechtswidrig erklärt. Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft hatten drei Berliner rund sieben Jahre lang wegen einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der "militanten gruppe" überwachen lassen. In einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des BGH vom 11. März wurde die auf Antrag der Bundesanwaltschaft durchgeführte Aktion als rechtswidrig eingestuft.

Schelte für BKA und Verfassungsschutz

Der Bundesgerichtshof erklärt die Überwachung von drei Berliner Linken nachträglich für rechtswidrig. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte entlastende Informationen zurückgehalten, um die richterliche Genehmigung für seine Ermittlungen zu erhalten.

BGH: Verdeckte Ermittlungen gegen Linksextremisten waren rechtswidrig

Schwere Niederlage für Deutschlands oberste Terrorermittler: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine jahrelange umfassende Observierung vermeintlicher linksextremistischer Terroristen für rechtswidrig erklärt. Bei den Ermittlungen von Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz gegen drei vermeintliche Mitglieder der linksautonomen "militanten Gruppe" (mg) habe "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht" bestanden, erklärte der BGH.

BGH stuft Lauschangriff auf linke Aktivisten als rechtswidrig ein - Scharfe Kritik an Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz haben Medienberichten zufolge eine schwere Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der 3. Strafsenat des BGH stufte nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom Samstag ein jahrelanges, aufwändiges Ermittlungsverfahren gegen die angeblichen Gründer der linksextremen "militanten gruppe" als rechtswidrig ein.

Die illegale Überwachung des Jochen U.

Ende Mai erhielt Jochen U. Post von seinem Anwalt. Der Inhalt: ein 23-seitiger Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Seitdem hat U. schriftlich, was er immer schon ahnte. Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, so der BGH, haben ihn jahrelang rechtswidrig überwacht.

BGH rügt Deutschlands Terrorfahnder

Der Bundesgerichtshof hat das Vorgehen von Deutschlands Terrorfahnder massiv kritisiert: Das höchste deutsche Gericht erklärte eine jahrelange umfassende Observierung vermeintlicher linksextremistischer Terroristen für rechtswidrig.
In dem gerügten Verfahren hatten Ermittler von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft drei Berliner rund sieben Jahre lang wegen einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der sogenannten militanten gruppe (mg) überwacht.

Drei Berliner jahrelang illegal überwacht

Jahrelang spionierte der Verfassungsschutz drei Berliner wegen Terrorverdachts aus. Dabei gab es keinen "ausreichenden Tatverdacht", wie der Bundesgerichtshof nun urteilte. Sogar entlastende Beweise wurde ignoriert.

Zehn Jahre unter falschem Verdacht

Drei Berliner wurden jahrelang vom Geheimdienst überwacht - ungerechtfertigt, urteilt der BGH

Schallende Ohrfeige

Der Bundesgerichtshof hat die Überwachung von drei Mitgliedern der linken Szene für rechtswidrig erklärt ­ und die Methoden von Polizei und Geheimdienst scharf kritisiert.

Ermittlungen in Sachen mg von Anfang an rechtswidrig

"Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht ... nicht bestand." Mit dieser schallenden Ohrfeige setzte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 11. März das endgültige Schlusszeichen hinter die jahrelangen Ermittlungen gegen drei Berliner Aktivisten von Libertad!.

Ein Rechtsstaat - ganz am Ende

Dieses Ermittlungsverfahren grenzte an Willkür. Über sieben Jahre wurden drei Linksradikale abgehört und observiert, weil sie die "militante gruppe" (mg) gegründet haben sollen. Doch die Überwachung der drei war von Beginn an rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss festgestellt.