Bundes-Stasiunterlagenbeauftragte | 20.11.2007
"Das besprechen wir lieber nicht am Telefon": Diese Grundregel kannten die meisten DDR-Bürger, hatte sich das in Artikel 31 der Verfassung der DDR verbriefte Fernmeldegeheimnis doch allzu häufig als Makulatur erwiesen. Tagtäglich verstieß das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bei seinen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen gegen das geltende Recht - mit Billigung der SED-Führung und ohne juristische Konsequenzen.