Abgeordnetenwatch / Hans-Christian Ströbele | 21.08.2007
Nachdem ich von der Verhaftung von Andrej Holm erfahren habe, habe ich mich gleich über die Einzelheiten seiner Verhaftung die im Haftbefehl angegebenen Gründe unterrichtet. Dies auch bezüglich der die anderen Festgenommenen.
Nach Kenntnis der Begründung der Haftbefehls war ich entsetzt und bestürzt. Selbst wenn die Feststellungen des Haftbefehls zugrundegelegt werden, ist schon aus Rechtsgründen ein Tatverdacht für die Anwendung des §129 a StGB nicht begründet. Nach der Neufassung dieser Vorschrift müßten die vorgeworfenen Brandstiftungen den Staat erheblich schädigen können. Dafür fehlt jeder Anhaltspunkt.