Terrorismusvorwurf gegen Andrej H. gefährdet Ansehen des Wissenschaftsstandorts Berlin
Der Terrorismusvorwurf gegen den Sozialwissenschaftler Andrej H. hat weltweit Proteste von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausgelöst. Die Bundesanwaltschaft kriminalisiert mit ihrem Vorwurf gesellschaftskritische Wissenschaft. Für einen weltoffenen Wissenschaftsstandort wie Berlin ist sie unabdingbar. Der Wissenschaftssenator Prof. Dr. Zöllner ist jetzt gefordert sich zu Berlin als Wissenschaftsstandort, an dem auch kritische Wissenschaft betrieben werden kann, zu bekennen und sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Auch der Innensenator ist gehalten, sich zu dem Verfahren zu äußern, insbesondere dazu, ob und inwieweit Berliner Behörden in die Ermittlungen involviert waren. Dr. Körting scheut sich nicht, anlässlich anderer Verfahren Stellung zu beziehen. So hat er zu den vom BKA initiierten Hausdurchsuchungen vor dem G8-Gipfel Stellung bezogen. Eine kritische Äußerung zum jetzigen Verfahren ist umso angebrachter.
Die Bundesanwaltschaft stellt sich mit dem Verfahren gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers, der unter Rot-Grün den Anwendungsbereich des § 129a StGB für das Inland eingeschränkt hatte. Augenscheinlich hat die Einschränkung noch nicht gereicht. Die Initiative des Landesvorsitzenden der Linkspartei Berlin, Dr. Leder, eine erneute Revision des § 129a StGB vorzunehmen, ist zu begrüßen.