Solidarität mit Andrej H.! Weg mit § 129a!
Waren bereits die Anschuldigungen gegen die drei erwischten Antimilitaristen recht dürftig sind, so sind die Anschuldigungen gegen Andrej H. völlig abstrus – und bedeuten gleichzeitig eine generelle Einschüchterung kritischer Wissenschaftler. Die gegen Andrej ins Feld geführten „Indizien“ gründen sich zum einen darauf, dass er sich in seinen wissenschaftlichen Arbeiten mit dem Thema Stadtumstrukturierung beschäftigt, dass auch in Bekennerschreiben der mg eine Rolle spielt. Zum anderen sei er "intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der MG zu verfassen". Schließlich stünden ihm "als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der Texte der MG erforderlichen Recherchen durchzuführen". Und er soll sich zweimal mit einem der Beschuldigten getroffen haben.
Derartige Vorwürfe ließen sich im Prinzip gegen jeden kritischen Wissenschaftler konstruieren. Niemand ist davor geschützt, dass seine Texte nicht auch von militanten Gruppen genutzt werden – und jeder Wissenschaftler hat Zugang zu Bibliotheken. Wenn man sich dann noch mit politischen Aktivisten trifft oder selbst aktiv ist, scheint man sich für die Bundesanwaltschaft bereits in der Nähe des Terrorismus zu befinden. Offensichtlich sollen hier gezielt Wissenschaftler, die sich mit Themen sozialer Bewegungen befassen, eingeschüchtert und eine Verbindung zwischen Wissenschaft und sozialen Kämpfen verhindert werden.
Die vier inhaftierten erfahren mittlerweile von vielen Seiten Solidarität. So fordert ein von über 200 Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland unterschriebener offener Brief an die Bundesanwaltschaft, die Verfahren „umgehend“ einzustellen. Dieser offene Brief kann hier unterzeichnet werden: http://einstellung.so36.net/ Auch von der rls und der Fraktion Die Linke. im Bundestag gab es bereits Solidaritätserklärungen.
Auch wir sollten fordern:
Sofortige Einstellung der Verfahren nach 129a gegen Andrej H. und die inhaftierten Antimilitaristen!
Weg mit dem § 129a!