Keine Entwarnung für Andrej H. und den Rechtsstaat
Dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde ist gut für Andrej H. und seine Familie. Aber das bedeutet keine Entwarnung. Noch immer wird gegen ihn mit unglaublichen Argumenten nach § 129 Strafgesetzbuch ermittelt.
Zu den Vorwürfen gehören, dass er als Soziologe Termini gebrauche, die auch in kriminellen Kreisen benutzt würden, dass er Zugang zu Bibliotheken habe und dass er einen Verdächtigen ohne sein Handy getroffen habe.
Nach dieser verblüffenden Konstrukten kann nahezu jede und jeder einer terroristischen Vereinigung zugerechnet werden. Was wiederum zeigt: Der ganze § 129 Strafgesetzbuch muss außer Vollzug gesetzt werden. Er ist ein Fremdkörper im Rechtsstaat, der Willkür Tür und Tor öffnet