20.04.2009
Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen.
Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Inzwischen ist bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist.
Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS im Februar 2009 fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen.