»Die Einstellung wird hinausgezögert«
Andrej Holm über endlose Ermittlungen gegen ihn und den laufenden »mg«-Prozess
Andrej Holm (39) ist Sozialwissenschaftler und hat sich in der Protestbewegung gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm engagiert. Am 31. Juli 2007 wurde er zusammen mit drei in Brandenburg (Havel) Festgenommenen mehrere Wochen inhaftiert wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung namens »militante gruppe« (mg). Die verantwortliche Bundesanwaltschaft (BAW) sah sich daraufhin mit einer Welle internationaler Kritik konfrontiert. Weil der Bundesgerichtshof keinen dringenden Tatverdacht sah, wurde Andrej Holms Haftbefehl im Oktober 2007 aufgehoben. Die Ermittlungen dauern allerdings bis heute an. Gegen die drei Männer, die mit Holm festgenommen worden waren, läuft seit mehreren Monaten ein Indizienprozess vor dem Berliner Kammergericht nach Paragraph 129, der auch als Gummi- oder Gesinnungsparagraph kritisiert wird.
ND: Sie haben kürzlich eine Petition für einen in Kolumbien inhaftierten Soziologen unterzeichnet. Sein Fall weist Parallelen zu Ihrer Geschichte auf. Worum geht es?
Holm: Dr. Miguel Ángel Beltrán Villegas ist Soziologe an der UNAM in Mexiko. Er wurde am 22. Mai mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der kolumbianischen Guerilla FARC nach Kolumbien abgeschoben und dort inhaftiert. Seine Abschiebung und Verhaftung erfolgte auf der Basis einer selbst von internationalen Polizeibehörden umstrittenen Auswertung von Computerdaten, die einem FARC-Kommandanten zugeschrieben werden. Der konkrete Vorwurf gegen ihn ist die angebliche Infiltration akademischer Zirkel in Lateinamerika, um diese unter die Führung der FARC zu stellen. Dass dabei seine wissenschaftlichen Arbeiten zum Bürgerkrieg in Kolumbien als Indizien herbeigezogen werden, zeigt, dass hier eine kritische und für den Staat unliebsame Forschungsarbeit kriminalisiert werden soll. Gemeinsam mit vielen anderen kritischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterstütze ich die Forderung nach einer sofortigen Freilassung. Ich weiß ja aus eigener Erfahrung, wie wichtig eine solche internationale Solidarität sein kann.
Das Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe läuft seit fast drei Jahren. Was hat sich seit Ihrer Haftentlassung getan?
Nachdem der Bundesgerichtshof im Oktober 2007 den Haftbefehl aufgehoben hatte, habe ich eigentlich damit gerechnet, dass auch die Ermittlungen bald eingestellt würden. Das war ein Trugschluss. Zunächst wurde ich, wie auch die anderen Ursprungsbeschuldigten zu einer DNA-Abgabe aufgefordert, obwohl uns nicht einmal die Bundesanwaltschaft eine direkte Tatbeteiligung vorwarf. Vielleicht wollten sie ja auf diesem Wege die geistige Urheberschaft von Texten überprüfen. Darüber hinaus möchte die BAW, dass ich ihnen Passwörter von verschlüsselten Dateien auf meinem Rechner herausgebe, weil sie da trotz externer Unterstützung mit dem Entschlüsseln offensichtlich nicht weitergekommen sind.
Meine Anwältinnen haben im Gegenzug über Monate hinweg eine vollständige Akteneinsicht gefordert. Inzwischen sind uns immerhin 80 Ordner zugestellt wurden – leider trotz dieses Umfanges nur ein Teil der gesamten Ermittlungsakten. Auf Anfragen zu den Überwachungsmaßnahmen heißt es immer, dass da aus »ermittlungstaktischen Gründen« keine Auskunft gegeben werden könne. Ich muss also immer noch davon ausgehen, dass meine Telefone abgehört und meine E-Mails mitgelesen werden.
Vor einem Jahr, im Juli 2008, kritisierte Ihre Rechtsanwältin, dass die Ermittlungen verschleppt würden, weil sich die Auswertung der DNA-Probe über Monate hinzog. Hat sich seitdem etwas verändert?
In der Antwort der Bundesanwaltschaft hieß es damals, es seien noch nicht alle Vergleichsspuren ausgewertet. In den uns inzwischen zugänglichen Akten gibt es jedoch einen Bericht des zuständigen kriminaltechnischen Institutes, demzufolge bereits im April 2008 alle Spuren ausgewertet waren und keine Übereinstimmung festgestellt werden konnte. Die Bundesanwaltschaft hat meiner Anwältin offensichtlich bewusst eine falsche Auskunft gegeben. Für uns ein deutliches Indiz für eine Verschleppung des Verfahrens und das Hinauszögern einer Einstellung.
Warum stellt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen nicht ein?
Nach der öffentlichen Schelte in meinem Fall würden die Ermittlungsbehörden sicher gerne beweisen, dass sie doch recht hatten mit ihren Verdächtigungen. Vielleicht ermitteln sie deshalb besonders gründlich und lange. Der zentrale Grund für die hinausgezögerte Einstellung dürfte jedoch mit dem immer noch laufenden Prozess gegen die drei in Brandenburg Festgenommen zusammenhängen. Insbesondere die magere Indizienlage für eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird immer noch mit den Kontakten zu mir und den Vermutungen aus dem Ursprungsverfahren angereichert. Aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft klingt es natürlich viel überzeugender, von »Kontakten zu weiteren Beschuldigten« zu sprechen, als zu sagen »es gab da Treffen mit einem, den wir damals für verdächtig hielten, dessen Verfahren wir aber inzwischen einstellen mussten«. Insofern rechne ich mit einer Einstellung des Verfahrens auch nicht vor Prozessende.