mg-verfahren

Geheimdienst steuert mg-Verfahren

Die Verteidiger stoßen bei der Befragung der geladenen Zeugen und Zeuginnen immer wieder auf Mauern des Schweigens. Hinter dem Argument fehlender Aussagegenehmigungen lugt immer wieder der Verfassungsschutz hervor...

Information: The story must go on – im „mg3“-Verfahren gegen W. B.

Am 21.6.2010 erhielt auch ich – wie schon zuvor die 3 ehemaligen beschuldigten politischen Aktivisten der Initiative „Libertad!“ des sog. „mg1“-Verfahrens - über meinen Rechtsanwalt Stefan S. einen auf den 11.03.2010 datierten Beschluss des 3. Strafsenats des BGH, in dem dieser die Rechtswidrigkeit aller verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in meinem im letzten Jahr eingestellten Verfahren feststellt: „Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung ein ausreichender Tatverdacht … nicht bestand.“

Justiz setzt BKA-Überwachung auf Verdacht Grenzen

Der Bundesgerichtshof hat eine BKA-Überwachung von drei Aktivisten der linken Solidaritätsorganisation Libertad für illegal erklärt. Der Beschluss ist schon Anfang März gefallen, aber erst jetzt den Klägern und ihren Anwälten zugestellt worden.

Bundesgerichtshof: BKA-Überwachung linker Aktivisten war illegal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sämtliche Überwachungsmaßnahmen gegen drei Berliner Libertad!-Mitglieder, gegen die das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2001 wegen des Verdachts der Gründung der militanten gruppe (mg) ermittelt hatte, für rechtswidrig erklärt.
Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir. Wir sind alle militant.

Die illegale Überwachung des Jochen U.

Ende Mai erhielt Jochen U. Post von seinem Anwalt. Der Inhalt: ein 23-seitiger Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Seitdem hat U. schriftlich, was er immer schon ahnte. Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, so der BGH, haben ihn jahrelang rechtswidrig überwacht.

BGH rügt Deutschlands Terrorfahnder

Der Bundesgerichtshof hat das Vorgehen von Deutschlands Terrorfahnder massiv kritisiert: Das höchste deutsche Gericht erklärte eine jahrelange umfassende Observierung vermeintlicher linksextremistischer Terroristen für rechtswidrig.
In dem gerügten Verfahren hatten Ermittler von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft drei Berliner rund sieben Jahre lang wegen einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der sogenannten militanten gruppe (mg) überwacht.

Schallende Ohrfeige

Der Bundesgerichtshof hat die Überwachung von drei Mitgliedern der linken Szene für rechtswidrig erklärt ­ und die Methoden von Polizei und Geheimdienst scharf kritisiert.

Ein Rechtsstaat - ganz am Ende

Dieses Ermittlungsverfahren grenzte an Willkür. Über sieben Jahre wurden drei Linksradikale abgehört und observiert, weil sie die "militante gruppe" (mg) gegründet haben sollen. Doch die Überwachung der drei war von Beginn an rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss festgestellt.

Überwachung war rechtswidrig. Linke illegal ausgeforscht

Das BKA dachte, die Gründer der "militanten gruppe" an der Angel zu haben. Es hörte Telefone ab, filmte Hauseingänge, las E-Mails. Rechtswidrig ­ sagte jetzt der Bundesgerichtshof.

Zehn Jahre Ausforschung!

In diesem Artikel geht es um die ersten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der militanten gruppe (mg). Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach § 129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Dass diese Verfahren vom Generalbundesanwalt eingestellt wurden bedeutet aber keinesfalls, dass der VS nicht gegen die gleichen Personen weiter ermittelt!

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