WDR 5, Politikum | 24.09.2008
Wie die Bundesanwaltschaft mit Hilfe des Verfassungsschutzes vor dem Kammergericht Berlin die Bundesrepublik Deutschland retten will. Von Oliver Tolmein
Im November 2007 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es sich bei der Organisation "militante gruppe", der mehrere Brandanschläge gegen öffentliche Einrichtungen angelastet werden, nicht um eine "terroristische Vereinigung" im Sinne des Paragraphen 129a StGB handelt. Trotzdem verfolgt die Bundesanwaltschaft mit Eifer angebliche Mitglieder der "mg".