Weitere §129-Ermittlungen gegen „militante gruppe“ (mg) eingestellt
Bündnis für die Einstellung der §129-Verfahren
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Innenpolitik, Berlin
Berlin, 20. Juli 2009
Weitere §129-Ermittlungen gegen „militante gruppe (mg) eingestellt
Seit September 2007 verhandelt das Berliner Kammergericht einen Prozess gegen drei Männer, denen die Bundesanwaltschaft (BAW) nach §129 StGB (kriminelle Vereinigung) die Mitgliedschaft in der "militante gruppe (mg)" vorwirft. Trotz umfangreicher Überwachungsmaßnahmen und kostspieligen kriminaltechnischen Auswertungen ist bisher nicht gelungen, ihnen eine Mitgliedschaft nachzuweisen. Jetzt wurden erneut weitere Verfahren wegen der angeblichen Mitgliedschaft in der "militanten gruppe (mg)" eingestellt.
In den vergangenen Jahren wurden durch die Bundesanwaltschaft mindestens vier Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 12 Beschuldigte eingeleitet. Bereits im vergangen Jahr sind mehrere Verfahren gegen die angeblichen Gründer der "militanten gruppe" nach über sieben Jahren Überwachung eingestellt worden. Am 18. Juni bzw. 23. Juni diesen Jahres wurden die Ermittlungen gegen insgesamt vier weitere Beschuldigte eingestellt.
Seit September 2006 hatte die BAW gegen vier Berliner ermittelt, denen sie unterstellte, die Texte der "militanten gruppe" zu verfassen, weil sich Formulierungen und Themen ihrer wissenschaftlichen und journalistischen Veröffentlichungen angeblich auch in Texten der "mg" wiederfanden. Insbesondere die Inhaftierung des Berliner Soziologen Andrej Holm hatte im Sommer 2007 breiten Protest und öffentliche Empörung ausgelöst.
Die Einstellungsbescheide der BAW gingen den Beschuldigten erst in der vergangenen Woche zu. Die umfassend durchgeführte Überwachung gegen die Beschuldigten, so die BAW, „führte zu keinen eindeutigen Hinweisen auf eine direkte oder indirekte Tatbeteiligung“. Das Ergebnis nach über 33 Monaten Ermittlungen fällt entsprechend bescheiden aus: die Auswertungen der Telekommunikationsdaten, verdeckte Observationen, Videoüberwachung, GPS-Ortung von PKW und Hausdurchsuchungen erbrachten keine "ausreichenden Beweismittel, die die Einbindung der Beschuldigten … in die 'militante gruppe (mg)' oder ihre Beteiligung an deren Anschlägen belegen würden."
Das Ermittlungsverfahren gegen den ebenfalls im Ursprungsverfahren Beschuldigten Andrej Holm ist noch nicht eingestellt. Informationen seiner Anwältin, Christina Clemm, zufolge habe die BAW jedoch keine konkreten Ermittlungsansätze für die Fortführung des Verfahrens benennen. "Es ist der Bundesanwaltschaft trotz massiver Überwachung, Hausdurchsuchungen und umfangreichen kriminaltechnischen Untersuchungen nicht gelungen auch nur irgendein neues Indiz auf den Tisch zu legen. Die Einstellung der Ermittlungen gegen meinen Mandanten ist längst überfällig. Hier soll offensichtlich das öffentliche Eingeständnis einer Niederlage und eines Fehlers hinaus gezögert werden."
Auch Arthur Schüler vom Einstellungsbündnis kritisiert die Bundesanwaltschaft: "So sehr wir uns über die aktuellen Entwicklungen freuen - die Aufrechterhaltung der Anklage im Prozess gegen die drei Antimilitaristen ist ein Skandal. Mit den aktuellen Einstellungen ist der BAW das gesamte Ermittlungskonstrukt wie ein Kartenhaus zusammengebrochen. Nun müssen auch die Verfahren gegen alle anderen Beschuldigten eingestellt werden. Insbesondere der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird immer absurder."