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Dresdner Bundeswehr-Anschlag bislang schwerster

Der Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr in Dresden war laut Einschätzung eines Generals der bislang schwerste seiner Art auf eine Einrichtung in Deutschland.

Die verrückte Logik der Bundesanwaltschaft

Wie man die Geschichte auch anders erzählen kann: Konstrukt reloaded: »Lebt und lest radikal!«

Bundesanwaltschaft nicht um Aufklärung bemüht / Spitzel ohne beweiswert

Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen.

Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Inzwischen ist bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist.

Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS im Februar 2009 fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen.

BKA schrieb bei der Militanzdebatte mit

Über Manipulationen, Fälschungen und Einflussnahmen in Sachen militante gruppe

Bericht vom 29. Prozesstag (05.03.2009)

Der Prozess begann für die ZuschauerInnen mit einer Neuerung, ihr Ausweis wurde im selben Raum kopiert, in dem auch sie kontrolliert wurden. Ansonsten blieb alles beim alten.

Zeugenvernehmung
Heute wurde der Zeuge EKHK Rainer Joseph Binz vernommen werden. Er ist Sachgebietsleiter und im mg-Verfahren seit 2001 involviert...

Kurzbericht vom 28. Prozesstag (04.03.09)

Fortsetzung der Zeugenvernehmung KHK Damm vom 25. Prozesstag

Antrag der Verteidigung

Am 4. März stellten die Anwälte im mg-Verfahren einen Antrag, der hier dokumentiert wird. Trotz seines Umfangs lohnt sich die Lektüre. Aus den Prozessakten werden Details zusammengetragen, die die Schlussfolgerung zulassen, dass BKA und BAW gegen behördenbekannte Redakteure der Zeitschrift "radikal" bewusst unter einem falschem Label (Mitgliedschaft in der "militanten gruppe") ein §129a-Verfahren eingeleitet haben. Dieses Verfahren war die Grundlage für die Ermittlungen, Verhaftungen und letztlich auch für den laufenden Prozess. Unter Berücksichtigung des im Antrag dargestellten Verlaufes der Ermittlungen könnte geschlussfolgert werden: weil die Ursprungsbeschuldigten radikal-Redakteure sind, sind auch die Angeklagten nicht Mitglieder der militante gruppe, sondern radikal-Redakteure. Die Anklage nach §129 ist dann nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Solidarität ist unteilbar!

In den ersten 25 Prozesstagen, seit September 2008, drehte sich die Beweisaufnahme um den Vorwurf, Axel, Florian und Oliver hätten als mutmaßliche Mitglieder der militanten gruppe (mg) Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg an der Havel abfackeln wollen. Seit Februar 2009 hat sich der Fokus der Beweisaufnahme auf den Anklagepunkt „Mitgliedschaft in der militanten gruppe“ nach §129 StGB verlagert.

Kurzbericht vom 26. Prozesstag (25.02.2009)

Heutige Zeugen Hans Elmar Remberg (Vizepräsidnet des Bundesamts für Verfassungsschutz) und KHK Hans Heider (BKA)

Offenbar wichtigster Zeuge erscheint nicht vor Gericht

Im Berliner Prozess gegen drei der Mitgliedschaft bei der "Militanten Gruppe" (MG) Verdächtigte, soll am Mittwoch der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans Elmar Remberg, als Zeuge vernommen werden.

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