Bericht vom 29. Prozesstag (05.03.2009)

Der Prozess begann für die ZuschauerInnen mit einer Neuerung, ihr Ausweis wurde im selben Raum kopiert, in dem auch sie kontrolliert wurden. Ansonsten blieb alles beim alten.

Zeugenvernehmung
Heute wurde der Zeuge EKHK Rainer Joseph Binz vernommen werden. Er ist Sachgebietsleiter und im mg-Verfahren seit 2001 involviert, bearbeitet aber auch andere Anschlagsverfahren. Er sollte heute als erstes Aussagen zu Art und Umfang der Anschläge machen.
Er begann mit der Aktion der mg, dem Versenden von Patronen an Mitglieder der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zur Zwangsarbeiterentschädigung ("Auch Kugeln markieren einen Schlußstrich"). Dann leitete er über zu dem ersten Brandanschlag der mg auf eine Mercedes-Benz-Niederlassung am 21.06.2001, 02:10 Uhr, bei dem ein Schaden von 30.678€ entstand. Er führte aus, dass ein Zeuge, der dazu kam und versuchte, dass Feuer zu löschen, was ihm aber nicht gelang, sich wunderte, als das Auto plötzlich los fuhr. Dies sei aber ein bekanntes Phänomen, dass Autos, die angezündet werden, bei denen die Handbremse nicht angezogen ist, anspringen könnten und ein kurzes Stück fahren könnten.
Hier ergriff die Verteidigung das Wort, da sich der Zeuge offensichtlich auf Materialien stützen würde, die der Verteidigung nicht vorliegen. Der Zeuge meinte aber, dass diese Tatortbefundberichte ihnen vorliegen müssten, er hätte sie geschickt. Daraufhin erklärte die Bundesanwaltschaft (BAW) in Form von Jochen Weingarten, dass sie sie vor ca. eineinhalb Wochen erhalten hätten, diese aber erst noch sichten müssten.
Die Verteidigung fanden die Hinzuziehung dieser Bericht allerdings für die Vernehmung sinnvoll, wohingegen der Vorsitzende Richter Hoch sagte, dies sei nicht notwendig, da es keinen prozessualen Grund gäbe, diese hinzuzuziehen.
RAin Weyers stellte daraufhin den Antrag die Vernehmung zu unterbrechen. Da der Richter annahm, dass RAin Weyers einen Gerichtsbeschluss dazu haben wollte, fragt er, wieviel Zeit sie für das schriftliche Ausarbeiten des Antrags brauchen würde. Sie antwortete 45 Minuten, aber dies hielt der Vorsitzende Richter Hoch für zuviel und gewährte nur 30.
Nach der Pause trug RAin Weyers den Antrag auf Unterbrechung der Vernehmung des Zeugen Binz vor, dem sich alle anwesenden Verteidiger anschlossen. Die weitere Vernehmung des Zeugen ohne die fehlenden Akten sei nicht mit dem Grundsatz der Waffengleichheit vereinbar, da diese der BAW schon zur Vorbereitung auf die Verhandlung zur Verfügung standen, nicht aber der Verteidigung. Außerdem sei die Verweigerung, diese Akten zur Verfügung zu stellen eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung.
Daraufhin ordnete der Vorsitzende Richter Hoch die Unterbrechung der Vernehmung und die Übersendung der ausstehenden Akten an.
Die BAW erklärte, dass sie eine Woche zur Vervielfältigung und Übersendung der ca. zwei Leitzordner benötigen würden.
Nach Rücksprache mit den Zeugen wurde dessen weitere Vernehmung auf den 25.03.2009, 09:00 Uhr gelegt. Dann soll es weiter um Tatorte, Struktur und Mitglieder der mg gehen.

Erklärungen
RA Hoffmann gab eine Erklärung ab, dass er die schriftlichen Nachfragen an den Vizechef des Verfassungsschutzes Remberg, wie bei dessen Vernehmung abschließend von Richter Hoch vorgesehen, ablehne. Dies schließe unter anderem das Wechselspiel von Frage und Antwort aus und sei bei einer so umfangreichen Beweisaufnahme nicht hinnehmbar. Dem schloss sich RAin Weyers an.

Im Anschluss erklärte der Vorsitzende Richter, dass der Senat den Verfassungsschutz bitten wird, die Quelle zu benennen, hilfsweise den V-Mann Führer oder schriftliche Aufzeichnungen dazu zu erhalten.
Der Prozess endete gegen 10:30 Uhr.

Nächster Prozesstermin, Mittwoch, 11.03.2009, 09:00 Uhr. Fortgesetzt wird die Vernehmung des Zeugen KHK Damm, Ermittlungsführer im mg1-Verfahren.

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