Indymedia | 05.03.2009
Am 29. Prozesszag im sogenannten "mg-Verfahren", der heute, am 5. März 2009, stattfand, wurde wieder einmal sichtbar wie die Bundeswanwaltschaft, das Bundeskriminalamt und das Oberlandesgericht mit dem Recht auf eine faire Verteidigung umgehen. Obwohl die Anklagebörde wichtige Aktenbestandteile nicht der Verteidigung aushändigte, sollte ein Beamter des Bundeskriminalamts über eben diese Aktenbestandteile in der Hauptverhandlung gehört werden.