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Antimilitarismus lässt sich nicht verurteilen

Heute wurden Axel, Oliver und Florian für eine versuchte Brandstiftung als vermeintliche Mitglieder der militanten gruppe zu 3,5 bzw. 3 Jahre Haft verurteilt. Sie verlassen den Gerichtssaal nach über 60 Verhandlungstagen ohne jegliche Einlassungen und sollen für ihren entschlossenen Widerstand gegen die deutsche Kriegspolitik bestraft werden.

DHL in Lüneburg rüstet ab

Wie uns der Autonome Antimilitaristische Arbeitsausschuss / Abteilung Abfackeln (AAA/AA) mitteilte, wurde heute (19.7.2009) bei einem Auslieferungsstandort des Unternehmens Deutsche Post DHL in Lüneburg ein beträchtlicher Teil des etwa 25 Transportfahrzeuge umfassenden Fuhrparks angezündet.
Solidarische Grüße an Axel, Florian und Oliver!

Legitimer Widerstand

Verteidigung beruft sich im »mg«-Prozeß auf Notwehrrecht gegen illegalen Krieg: Ladung von Ex-Kanzler Schröder beantragt

Politische Beweisanträge des 58. Prozesstags

Am 23. September wurden im mg-Prozess zahlreiche Beweisanträge und ein Einstellungsantrag gestellt. Die Anträge machen die politische Dimension der Anklage (versuchte Brandstiftung an Bundeswehr-LKW) klar, dokumentieren die Kriegsverbrechen unter Beteiligung der Bundeswehr in Jugoslawien, Irak und Afghanistan, und kommen zu den Schluss: Widerstand gegen völkerrechtswidrige Kriege ist legitim. Frei nach dem Motto: "Was in Deutschland brennt, kann in Afghanistan keinen Schaden mehr anrichten." Hier sind die Beweisanträge dokumentiert.

Kurzbericht vom 58. Prozesstag (23.09.2009)

Politischer Prozesstag

(I) Einstellungsantrag: Aufklärung täte Not

In der Strafsache gegen Axel H. u.a. (Aktenzeichen (1) 2 StE 2/08-2 (21/08)) wird beantragt, das Verfahren gemäß § 260 Abs.

(G) Beweisantrag: Wenn Deutschland sich an völkerrechtswidrigen Handlungen beteiligt, ist Widerstand dagegen legitim

Die Schädigung von ZivilistInnen ist völkerrechtswidrig. Wenn Deutschland sich an völkerrechtswidrigen Handlungen beteiligt und solchen Handlungen zuarbeitet, ist Widerstand dagegen legitim. Wenn der Krieg, der von hier geführt wird, angegriffen wird, kann das nur als Widerstand gegen eine Beteiligung an einem illegitimen Krieg gewertet werden. Die versuchte Sachbeschädigung, um die es in dem Zusammenhang geht, ist als symbolischer Angriff auf einen völkerrechtswidrigen Krieg zu begreifen, durch den die Dramatik der tatsächlichen Lage der Gesellschaft vor Augen geführt werden soll, frei nach der Devise: „Was in Deutschland brennt, kann in Afghanistan keinen Schaden mehr anrichten“

(F) Beweisantrag: Bundeswehr fortwährend an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt (ISAF, OEF)

Auch diese Beweiserhebung wird ergeben, dass sich die Bundeswehr fortwährend an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt.

(E) Beweisantrag: Kriegseinsatz in Afghanistan

Der Zeuge wird bekunden, dass es sich bei dem Einsatz der deutschen Soldaten in Afghanistan um einen Kriegseinsatz handelt.

(D) Beweisantrag: Kriegsbeteiligung der BRD am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak

In der Strafsache gegen Florian L. u.a. wird – zum Beweis der Tatsache der militärischen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und anderer Nationen gegen den Irak im Jahr 2003 – beantragt, Beweis zu erheben.

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