(F) Beweisantrag: Bundeswehr fortwährend an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt (ISAF, OEF)

In der Strafsache gegen Florian L. u.a. wird – zum Beweis der Tatsache, dass sich die Bundeswehr an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Afghanistan beteiligt – beantragt, Beweis durch Ladung und Vernehmung folgender Zeugen zu erheben:

1. US-General Dan K. McNeill, zu laden über das Pentagon, Washington D.C., USA,
2. US-General David Rodriguez, zu laden über das Pentagon, Washington D.C., USA,
3. des ehemaligen holländischen Verteidigungsministers aus den Jahren 2002/2003, zu laden über das holländische Verteidigungsministerium,
4. des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Peter Struck, zu laden über die SPD-Fraktion im Bundestag,
5. des ehemaligen Bundeswehrsoldaten Achim Wohlgethan, Wolfsburg,
6. Major Murad Khan, Sprecher der Pakistanischen Armee, zu laden über diese.

Begründung:

Wie allgemeinkundig ist, findet in Afghanistan seit Ende 2001 ein neuer Krieg statt. Dieser wird formal von den westlichen Kriegsstrategen in die NATO-Operation ISAF (International Security Assistance Force) und die OEF (Operation Enduring Freedom) unter Führung der US-Armee und Beteiligung sowohl von NATO-Armeen sowie anderer aufgeteilt. Die ISAF Operation steht unter UNO-Mandat, die OEF-Operation ist offenkundig völkerrechtswidrig.

Der Zeuge zu 1.) wird bekunden, dass er im Jahre 2007 Chef von ISAF gewesen ist. Der Zeuge zu 2.) wird bekunden, dass er im gleichen Jahr sowohl Chef der OEF-Operation wie auch in Personalunion zugleich Befehlshaber des Regionalkommandos der ISAF gewesen ist. Beide Zeugen werden bekunden, dass die ISAF und OEF untrennbar sowohl über die taktische Kampfführung als auch über die Kommandostrukturen eng ineinander verschränkt sind. Alle Einsätze westlicher Kampfflugzeuge werden beispielsweise von der US-Kommandozentrale in Katar gesteuert. Eine wie auch immer geartete Trennung zwischen beiden Operationen würde es nicht geben. Sämtliche Teilnehmer an ISAF seien verpflichtet, der US-Kommandozentrale in Katar sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese würde keine Trennung machen, sondern auch relevante taktische Informationen von ISAF-Truppen an die OEF-Truppen weitergeben. Dies würde beispielsweise dazu führen, dass Aufklärungsergebnisse von Tornados der Bundeswehr selbstverständlich auch an OEF-Kommandos weitergereicht werden.

Die Zeugen zu 3) und 4) werden bekunden, dass der Zuständigkeitsbereich für den ISAF-Einsatz geographisch genau definiert und auch unter dieser Prämisse – so der Zeuge zu 4) vom deutschen Bundestag mandatiert worden ist. Hierbei ging es darum, sich für die Öffentlichkeit von dem unter US-Hegemonie laufenden OEF-Krieg zumindest geographisch abzugrenzen. In vorsätzlicher Verletzung dieser geographischen Grenzen seien Spezialeinheiten unter niederländischer Führung und mit Beteiligung des Zeugen zu 5) außerhalb des ISAF-Operationsgebietes erfolgt. Dies wäre bei einer Vielzahl von Gelegenheiten unter anderem im Jahre 2002 und 2003 geschehen.

Der Zeuge zu 5) wird darüber hinaus erklären, dass er über seine Erlebnisse als Bundeswehrsoldat in Afghanistan ein Buch unter dem Titel „Endstation Kabul“ veröffentlicht habe, wo er die völkerrechtswidrigen Operationen detailliert schildert. Der Zeuge zu 5) wird auch bekunden, dass – neben dem täglichen abendlichen geschmacklosen Abspielen des alten Landser-Liedes „Lilli Marlen“ über den deutschen Lagerfunk – er nicht nur als Soldat in Afghanistan unterwegs war, sondern mit geheimdienstlichen Aufgaben des BND beschäftigt war und zur Informationsgewinnung auf afghanische Politiker angesetzt war. Der Einsatz der Spezialkräfte außerhalb des ISAF-Mandatsgebietes sei mit Wissen und teilweise unter ausdrücklicher Anordnung der Militärführung vor Ort erfolgt. Diese Aufträge seien nicht schriftlich erfolgt, aber u.a. ein Major Schließmann, Leiter der Abteilung 2, welche innerhalb der Bundeswehr für das militärische Nachrichtenwesen zuständig ist, ordnete wiederholt Einsätze gegenüber dem Zeugen zu 5) außerhalb des ISAF-Operationsgebietes an.

Der Zeuge zu 6) wird bekunden, dass mindestens im September 2008 ISAF-Kräfte völkerrechtswidrig die pakistanische Grenze überflogen haben und somit in den pakistanischen Luftraum eingedrungen sind. Nach Warnschüssen auf die Hubschrauber durch die pakistanische Armee hätten die ISAF-Hubschrauber das Feuer erwidert.

Auch diese Beweiserhebung wird ergeben, dass sich die Bundeswehr fortwährend an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt.

Undine Weyers, Olaf Franke, Alexander Hoffmann
Sven Lindemann, Thomas Herzog, Stephan Schrage

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