58. prozesstag

Legitimer Widerstand

Verteidigung beruft sich im »mg«-Prozeß auf Notwehrrecht gegen illegalen Krieg: Ladung von Ex-Kanzler Schröder beantragt

Bericht vom 58. Prozesstag (23.09.2009)

Am 58. Prozesstag wurden von der Verteidigung 12 Beweisanträge gestellt.

Antragsflut bei Prozess gegen Militante Gruppe

Kurz vor Ende des Verfahrens gegen drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremen "militanten gruppe" hat die Verteidigung ein Dutzend Beweisanträge eingereicht.

Verteidiger von Linksextremen blockieren Prozess-Ende

Die Anwälte der linksextremen „militanten gruppe" versuchen das Ende des Prozesse um Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge zu verzögern. Am Mittwoch überzogen sie das Berliner Kammergericht mit Beweisanträgen. Sie unterstellen den Richtern mangelnde Fairness im Verfahren.

Politische Beweisanträge des 58. Prozesstags

Am 23. September wurden im mg-Prozess zahlreiche Beweisanträge und ein Einstellungsantrag gestellt. Die Anträge machen die politische Dimension der Anklage (versuchte Brandstiftung an Bundeswehr-LKW) klar, dokumentieren die Kriegsverbrechen unter Beteiligung der Bundeswehr in Jugoslawien, Irak und Afghanistan, und kommen zu den Schluss: Widerstand gegen völkerrechtswidrige Kriege ist legitim. Frei nach dem Motto: "Was in Deutschland brennt, kann in Afghanistan keinen Schaden mehr anrichten." Hier sind die Beweisanträge dokumentiert.

Kurzbericht vom 58. Prozesstag (23.09.2009)

Politischer Prozesstag

(I) Einstellungsantrag: Aufklärung täte Not

In der Strafsache gegen Axel H. u.a. (Aktenzeichen (1) 2 StE 2/08-2 (21/08)) wird beantragt, das Verfahren gemäß § 260 Abs.

(H) Erklärung zu den Beweisanträgen

Die soeben gestellten Anträge zu deutschen Kriegseinsätzen sind sicherlich ungewöhnlich. Auch uns ist bewusst - wir haben es spätestens in der Universität gelernt - dass das Widerstandsrecht des Grundgesetz immer nur vom Sieger gesellschaftlicher Umbrüche bestimmt wird, dass Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe für Sachbeschädigungen und ähnliche Taten gegen Bundeswehrfahrzeuge rechtlich nicht anerkannt werden.

(G) Beweisantrag: Wenn Deutschland sich an völkerrechtswidrigen Handlungen beteiligt, ist Widerstand dagegen legitim

Die Schädigung von ZivilistInnen ist völkerrechtswidrig. Wenn Deutschland sich an völkerrechtswidrigen Handlungen beteiligt und solchen Handlungen zuarbeitet, ist Widerstand dagegen legitim. Wenn der Krieg, der von hier geführt wird, angegriffen wird, kann das nur als Widerstand gegen eine Beteiligung an einem illegitimen Krieg gewertet werden. Die versuchte Sachbeschädigung, um die es in dem Zusammenhang geht, ist als symbolischer Angriff auf einen völkerrechtswidrigen Krieg zu begreifen, durch den die Dramatik der tatsächlichen Lage der Gesellschaft vor Augen geführt werden soll, frei nach der Devise: „Was in Deutschland brennt, kann in Afghanistan keinen Schaden mehr anrichten“

(F) Beweisantrag: Bundeswehr fortwährend an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt (ISAF, OEF)

Auch diese Beweiserhebung wird ergeben, dass sich die Bundeswehr fortwährend an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt.

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