58. prozesstag

(E) Beweisantrag: Kriegseinsatz in Afghanistan

Der Zeuge wird bekunden, dass es sich bei dem Einsatz der deutschen Soldaten in Afghanistan um einen Kriegseinsatz handelt.

(D) Beweisantrag: Kriegsbeteiligung der BRD am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak

In der Strafsache gegen Florian L. u.a. wird – zum Beweis der Tatsache der militärischen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und anderer Nationen gegen den Irak im Jahr 2003 – beantragt, Beweis zu erheben.

(C) Beweisantrag: NATO-Krieg gegen Jugoslawien ermöglichte erst die Vertreibung und Ermordung von Juden und Roma

In der Strafsache gegen Florian L. u.a. wird - zum Beweis der Tatsache, dass der NATO-Krieg gegen Jugoslawien die Vertreibung und Ermordung von Juden und Roma im Kosovo erst ermöglichte und sich unter Aufsicht der KFOR-Truppen ereignete - beantragt, Beweis zu erheben. Die Beweiserhebung ist erforderlich, um die Propaganda der NATO und der Bundeswehr zu widerlegen, wonach der Einsatz der NATO dazu bestimmt gewesen sei, das friedliche Zusammenleben der Völker im Kosovo erst wieder zu ermöglichen. Die Beweiserhebung wird ergeben, daß dieses niemals eine Rolle gespielt hat bei der Beteiligung der Bundeswehr am NATO-Krieg in Jugoslawien.

(B) Beweisantrag: Völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen Jugoslawien unter Beteiligung der Bundeswehr

In der Strafsache gegen Florian L. u.a. wird - zum Beweis der Tatsache, dass sich die Bundeswehr mindestens seit 1999 an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt - beantragt, Beweis zu erheben. Die Beweiserhebung wird ergeben, dass die Bundeswehr mindestens seit 1999 völkerrechtswidrige Angriffskriege führt und die militärische Führung der Bundeswehr sowie die politische Führung der damaligen Bundesregierung in Kriegsverbrechen verstrickt war, diese anordnete, billigte und durchführen ließ. Die Beweiserhebung wird auch ergeben, dass das internationale Völkerrecht dabei vorsätzlich gebrochen wurde

(A) Beweisantrag MAN AG und Freisprüche für militante Antimilitaristen in England und Irland

Seit Bestehen der Bundeswehr zählt MAN zu den Hauptlieferanten von Militärfahrzeugen. Mitte der 70er Jahre ging der Auftrag zur Fertigung von rund 8600 verschiedenen handelsüblichen und teilmilitarisierten Fahrzeugen sowie einiger militärischer Sonderentwicklungen an MAN. Diese LKW wurden sukzessive durch verbesserte Modelle ersetzt. Auch heute produziert MAN nahezu alle Fahrzeuge der LKW-Flotte der Bundeswehr. Aber auch Dieselmotoren, Turbomaschinen und Industriedienstleistungen gehören zum Kernbereich der Produktpalette. Die militärische Produktion der im Internet nur schwer zu findenden „Military Division“ von MAN nahm bis heute stets an Bedeutung zu.

Beweisantrag: Aufgefundenes Mini-Handbuch ist mehrfach kopiert

In der Strafsache gegen Florian L. u.a. wird beantragt, ein Gutachten durch einen Sachverständigen für Druck- und Kopiertechnik einzuholen, zum Beweis, der Tatsache, dass es sich bei dem in der Wohnung des Herrn L. sichergestellten Minihandbuch (Asservat Nr. 5.2.4.7.1.1.), bestehend aus 12 Seiten und einer Übersicht zu Anschlagserklärungen etc. bis zum 10. Januar 2005, nicht um eine erste Kopie eines Originalausdrucks handelt, sondern um mehrfach kopierte Ausdrucke, also Reproduktionen von Reproduktionen, handelt.

Voraussichtlich letzte Beweisanträge am 23. September

Am 23. September 2009 wird es im mg-Prozess noch einmal spannend, bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen wird. Die Rechtsanwälte der drei Angeklagten werden an diesem Tag voraussichtlich die letzten Beweisanträge stellen. Für die interessierte Öffentlichkeit, für die Presse, für alle, die ihre Solidarität zeigen wollen, lohnt sich ein Prozessbesuch.
Mit diesem Prozess soll eine praktische Abrüstungsinitiative gegen Bundeswehrfahrzeuge verurteilt werden. Eine politische Tat, die in Kriegszeiten wie diesen zutiefst richtig ist. Insofern geht es in dem Prozess unter anderem auch um Bundeswehreinsätze, den Krieg in Afghanistan, das Völkerrecht, die Rüstungsfirma MAN und antimilitaristische Aktionen. Ein Jahr nach Eröffnung des Prozesses wird in der Gerichtsverhandlung am 23. September von Seiten der Verteidigung darauf noch einmal zusammenfassend eingegangen.

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