Verteidiger von Linksextremen blockieren Prozess-Ende
Die Anwälte der linksextremen „militanten gruppe" versuchen das Ende des Prozesse um Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge zu verzögern. Am Mittwoch überzogen sie das Berliner Kammergericht mit Beweisanträgen. Sie unterstellen den Richtern mangelnde Fairness im Verfahren.
Kurz vor Ende des Strafverfahrens gegen drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremen „militanten gruppe“ (mg) reichte die Verteidigung rund ein Dutzend Beweisanträge ein. Wie schon zu Prozessbeginn vor fast genau einem Jahr verlangten Anwälte jetzt erneut, das Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts wegen mangelnder Fairness einzustellen.
Akten seien manipuliert worden, Zeugen hätten gelogen - das sei ein Skandal, argumentierte die Verteidigung. Vertreter der Bundesanwaltschaft wiesen die Vorwürfe als haltlos zurück. Ob die Bundesanwälte noch am Mittwoch plädieren, ist offen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchte Brandstiftung vor. Die Männer sollen im Jahr 2007 in Brandenburg/Havel Brandsätze unter Bundeswehr-Fahrzeuge gelegt haben. Die Zündvorrichtungen konnten entfernt werden. Die linksextreme Gruppierung hatte sich zu 25 Brandanschlägen seit 2001 bekannt. Die Gruppe soll sich inzwischen aufgelöst haben.
Mit ihren neuen Anträgen haben die Verteidiger die politische Dimension des Verfahrens in den Brennpunkt gerückt. Seit 1999 sei die Bundeswehr fortwährend an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen beteiligt, erklärten die Anwälte im Hinblick auf den Kosovo, Irak und Afghanistan. Zum Beweis ihrer Argumentation sollten nach dem Willen der Verteidigung hochrangige Persönlichkeiten aus Politik, Justiz und Militär geladen werden. Es gehe darum, die Motivation der Angeklagten als sozial verantwortliche Menschen auszuleuchten.
Falls der Senat die Anträge zurückweist und keine weiteren vorgetragen werden, könnte die Bundesanwaltschaft das Wort zu ihrem mehrstündigen Plädoyer ergreifen. Die Anwälte wollen ihre Schlussvorträge eigenen Angaben nach diese Woche nicht vortragen. (dpa/hed)