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Ausforschungsparagrafen haben in einem Rechtsstaat nichts verloren

Im Jahr 2007 wurde in 62 Verfahren gegen 103 Personen wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer "kriminellen" oder "terroristischen" Vereinigung nach den Paragraphen 129, 129a oder 129b Strafgesetzbuch ermittelt. Zu Anklagen wegen dieser Paragrafen kam es dagegen nur in neun Fällen gegen 13 Angeschuldigte, wobei es sich zumeist um laufende Verfahren aus den Vorjahren handelt, die zum Teil bis 1988 zurückreichen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor (BT-Drs. 16/9941) hervor.

Terrorermittlungen und Internet. Verdachtsmomente und Gegenstrategien

In den aktuellen Ermittlungen der bundesdeutschen Ermittlungsbehörden gegen linke AktivistInnen und Zusammenhänge wird auf den Paragraphen 129a zurückgegriffen, der in den 1970er Jahren als Repressionsinstrument gegen die RAF entwickelt wurde. Strafrechtlich verfolgt werden können damit nicht nur konkrete Straftaten, sondern auch die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von sogenannten „terroristischen Vereinigungen“. Kritische JuristInnen nennen dies „Vorverlagerung der Straffälligkeit“, denn die Ermittlungen richten sich nicht nur auf die Aufklärung von Brandanschlägen und Attentaten, sondern vor allem auf die Erkundungen von tatsächlichen und vermuteten Zugehörigkeiten zu tatsächlich und vermuteten „terroristischen Vereinigungen“. In der Praxis wurden die entsprechenden Ermittlungen vor allem genutzt, um linke Milieus auszuleuchten.

BKA speichert Besucher-IP-Adressen seit 2001

Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 "anlassbezogen" die IP-Adressen von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit.

BKA. Der falsche Klick

Wer auf der Internetseite des Bundeskriminalamts recherchiert, wird registriert - und möglicherweise zurückverfolgt. Weil Internetprovider Daten ihrer Kunden oft nur kurz speichern, soll nun das Gesetz geändert werden.
Die Internetseite des Bundeskriminalamtes hat nur 14 Zeilen. Unter „offene Tatkomplexe“ beschreibt die Behörde die nach ihrer Darstellung linksterroristische Vereinigung „Militante Gruppe“. Sie erwähnt etwa Bekennerschreiben zu zehn Brandanschlägen in Berlin und Umgebung – und die Beschäftigung der Aktivisten „mit verschiedenen linksradikalen Themenfeldern, aktueller Schwerpunkt ist die beabsichtigte Kürzung von Sozialleistungen“, dazu gibt es ein paar Links. Wer sich im Netz diese offizielle Information einholt, riskiert was:

Prinzip Honigeimer

Das Bundeskriminalamt richtet eine Internetseite zu einer terroristischen Vereinigung ein, wartet dann auf Besucher dieser Website, registriert deren IP-Adresse und lässt die entsprechenden Personen dann vom Provider identifizieren. Ein Zukunftszenario? Mitnichten.

Gericht verbietet Überwachung von Website-Besuchern

Ein Gericht urteilt: Daten von Web-Surfern dürfen nur kurz zwischengespeichert werden. Sobald sie eine Website verlassen, müssen ihre Daten gelöscht werden. Ausgerechnet das Bundeskriminalamt soll anders gehandelt haben.
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