Ausforschungsparagrafen haben in einem Rechtsstaat nichts verloren
Im Jahr 2007 wurde in 62 Verfahren gegen 103 Personen wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer "kriminellen" oder "terroristischen" Vereinigung nach den Paragraphen 129, 129a oder 129b Strafgesetzbuch ermittelt. Zu Anklagen wegen dieser Paragrafen kam es dagegen nur in neun Fällen gegen 13 Angeschuldigte, wobei es sich zumeist um laufende Verfahren aus den Vorjahren handelt, die zum Teil bis 1988 zurückreichen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor (BT-Drs. 16/9941) hervor. Erheblich zugenommen hat demnach die Telefonüberwachung im Zusammenhang mit solchen Ermittlungsverfahren. Wurden 2006 bereits 448 Personen abgehört, so wurden 2007 schon die Telefone von 845 Personen überwacht. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt dazu:
"Die Zahlen für das Jahr 2007 zeigen erneut, dass die so genannten Terrorparagrafen 129, 129a und 129b vor allem Ausforschungsparagrafen sind, die nur in wenigen Fällen zu einer Anklage führen. Insbesondere der rapide Anstieg der Telefonüberwachung beweist, dass die Ermittlungsbehörden von den Sondervollmachten dieser Strafrechtsparagrafen immer ausgiebiger Gebrauch machen. Ich bleibe dabei: Die Paragrafen 129, 129a und 129b haben in einem Rechtsstaat nichts verloren und müssen ersatzlos gestrichen werden."
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier (1,8mb pdf):