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Antimilitaristen müssen freigesprochen werden

"Dieser Prozess ist ein erschreckendes Beispiel für die ausufernden Methoden von Geheimdiensten, Kriminalpolizei und Gerichten bei der Ausforschung und Strafverfolgung von linken und antimilitaristischen Aktivisten und Aktivistinnen. In Zeiten, in denen Deutschland wieder Krieg führt, scheint bei der staatlichen Verfolgung von Kriegsgegnern den demokratischen Grundrechten immer weniger Gewicht beigemessen zu werden."

Kurzmelder: Zeugenbeeinflussung beim Prozess

Das Bundeskriminalamt (BKA) lässt den Prozess vor dem Berliner Kammergericht beobachten. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu diesem Sachverhalt (BT-Drs. 16/10982).

Ulla Jelpke: Zeugenbeeinflussung beim Militante-Gruppe-Prozess in Berlin?

Das Bundeskriminalamt lässt den Prozess vor dem Berliner Kammergericht gegen angebliche Mitglieder einer „militanten gruppe“ beobachten. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hierzu (16/10982) erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke: Es besteht der dringende Verdacht, dass das BKA die Gerichtsverhandlung gegen die in Berlin angeklagten Antimilitaristen manipuliert, indem es Zeugen beeinflusst.

Antwort auf Kleine Anfrage (Vorabfassung)

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/10774 –

Beobachtung einer Hauptverhandlung gegen Antimilitaristen vor dem Kammergericht Berlin durch das Bundeskriminalamt

Kleine Anfrage im Bundestag

Vor dem Kammergericht Berlin findet derzeit ein Verfahren statt, in dem mehrere Angeklagte beschuldigt werden, als Mitglieder einer angeblichen „militanten gruppe“ versucht zu haben, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden.

Solidarität mit Antimilitaristen

Die Bundeswehr führt einen Krieg in Afghanistan, der von der Mehrheit der Bevölkerung hier abgelehnt wird. Wir brauchen Initiativen gegen die zunehmende militärische Interventionspolitik und keine Prozesse gegen AntimilitaristInnen. Die Anwendung des §129a in den Ermittlungen diente hier wie in vielen anderen Fällen zur Ausforschung und Kriminalisierung politischer AktivistInnen.

Terrorparagrafen abschaffen! Die §129ff sind Fremdkörper im deutschen Strafrecht

Die Terrorparagrafen im deutschen Strafrecht haben eine lange Tradition, die bis in die Anfänge des Deutschen Kaiserreichs zurückreichen...

Ausforschungsparagrafen haben in einem Rechtsstaat nichts verloren

Im Jahr 2007 wurde in 62 Verfahren gegen 103 Personen wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer "kriminellen" oder "terroristischen" Vereinigung nach den Paragraphen 129, 129a oder 129b Strafgesetzbuch ermittelt. Zu Anklagen wegen dieser Paragrafen kam es dagegen nur in neun Fällen gegen 13 Angeschuldigte, wobei es sich zumeist um laufende Verfahren aus den Vorjahren handelt, die zum Teil bis 1988 zurückreichen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor (BT-Drs. 16/9941) hervor.
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