07.08.2009
Am 7. August fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart-Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das
Strafmaß beträgt knapp drei bis zu fünf Jahre. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan
und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt. Die Auflagen umfassen
Meldungen über den Wohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes,
geplante Aufenthalte im Ausland, sowie schriftliche Begründungen über
Ziel und Dauer dieser. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu
Vereinen und Personen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der
DHKP-C definiert.