Schattenblick | 17.10.2009
Wie zu erwarten war, hat sich der Staatschutzsenat am Berliner
Kammergericht den Forderungen der Bundesanwaltschaft angeschlossen und
Florian L., Axel H. und Oliver R. wegen Mitgliedschaft in der vom
Gericht als kriminelle Vereinigung eingestuften "militanten gruppe" zu
Haftstrafen in Höhe von zweimal dreieinhalb und einmal drei Jahren
verurteilt.
Der Schattenblick hatte zwei Tage vor der Urteilsverkündigung die
Gelegenheit, zwei der sechs Verteidiger im mg-Prozeß, Rechtsanwältin
Undine Weyers und Rechtsanwalt Stephan Schrage, zu ihrer Sicht auf die
Umstände und den Verlauf des mg-Verfahrens zu befragen.