Urteile im mg-Verfahren

Gegen drei Männer verhängte der Berliner Staatsschutzsenat am Freitag Haftstrafen ohne Bewährung.

Der 37jährige Oliver R. und der 48jährige Axel H. sollen jeweils drei Jahre und sechs Monaten, der 37jährige Florian L. drei Jahre im Gefängnis verbringen. Die Drei wurden der versuchten Brandstiftung an drei Bundeswehrfahrzeugen auf dem Gelände der Firma MAN in Brandenburg/Havel beschuldigt. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass die drei Mitglieder der militanten gruppe gewesen sind, der vom Verfassungsschutz im Zeitraum vom Staatsschutz zwischen 2001 und 2007 insgesamt 25 Anschläge zugeschrieben werden.

Den Ermittlungsbehörden war es bisher nicht gelungen, mg-Mitglieder zu verurteilen. Mehrere Verfahren mussten aus Mangel an Beweisen eingestellt werden. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten auf ein Schlussplädoyer mit der Begründung verzichtet, sie seien in dem Verfahren "mit den offenkundigen Grenzen des Rechtsstaats konfrontiert" worden. "Der Vorwurf der Mitgliedschaft in der 'militanten gruppe', der unseren Mandanten gemacht wird, beruht lediglich auf Indizien und auf Informationen des Verfassungsschutzes", heißt es in der Erklärung der Verteidiger. Diese hatten zuvor vergeblich Anträge gestellt, mit denen die Verwicklung deutscher Rüstungskonzerne in verschiedene Kriege nachgewiesen werden sollte. Die Anträge wurden vom Gericht abgelehnt. Die Angeklagten werden in Berufung gehen, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig wird.

In einer Pressemitteilung kritisiert die Bundestagsabgeordnete der Linke Inge Höger die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten in dem Verfahren, wodurch das Trennungsgebot des Grundgesetzes verletzt werde.

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