Haftstrafen für Linke im »mg«-Prozess. Anwälte kündigen Revision an

Wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-Lkw und Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« wurden am Freitag drei Berliner Linke zu Haftstrafen von drei bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt.

Der Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten im Alter von 37 bis 48 Jahren der kriminellen Vereinigung »militante gruppe« (»mg«) angehörten. Laut Vorsitzendem Richter Josef Hoch strebe die sozialrevolutionäre Gruppe eine kommunistische Gesellschaft an. Sie habe von 2001 bis 2007 25 Brandanschläge verübt und sei damit »eine der aktivsten und gefährlichsten Gruppen der Linksextremisten«, so Hoch in der Urteilsbegründung. Auch die »versuchte Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel« - gemeint sind drei Bundeswehrfahrzeuge auf einem MAN-Gelände in Brandenburg/Havel - sei erwiesen. Die Angeklagten waren 2007 in der Nähe des Areals festgenommen worden. Die zur gleichen Zeit unter drei Militär-Lkw gefundenen Brandsätze konnten entschärft werden. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht in Strafmaß und Begründung der Bundesanwaltschaft an.

Florian L. erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, Axel H. und Oliver R. von jeweils drei Jahren und sechs Monaten. Die Angeklagten nahmen das Urteil regungslos auf. Die Rechtsanwälte, die den Prozess als unfair kritisierten, kündigen an, Revision einzulegen. »In der mündlichen Urteilsbegründung sind weder die individuelle Mitgliedschaft in der ›militanten gruppe‹ noch das Strafmaß hinreichend belegt worden«, erklärte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann gegenüber ND. Über die Revision wird der Bundesgerichtshof entscheiden, der dafür in der Regel mindestens sechs Monate benötigt. Frühestens danach wird das Urteil rechtskräftig. Solange bleiben die drei Berliner unter Auflagen in Freiheit. Das Gericht ordnete eine wöchentliche Meldepflicht bei der Berliner Polizei an.

Der Prozessbeginn hatte sich um über eine Stunde verzögert, weil die Kontrollen der Zuhörer stark verschärft worden waren. Prozessbesucher berichteten von akribischen und teils demütigenden Durchsuchungen.

Zeitgleich zur Urteilsverkündung versammelten sich vor dem Gebäude etwa 60 Menschen zu einer Kundgebung. Mit Redebeiträgen und Grußworten aus verschiedenen deutschen Städten wurde Solidarität mit den Angeklagten und mit antimilitaristischen Aktionen erklärt. Die Beiträge waren bis in den Gerichtssaal zu hören.

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