Verhinderte Brandstifter müssen ins Gefängnis
Angeklagte sollen der linksextremen "militanten gruppe" angehört haben / Revision angekündigt
Nach
acht Jahren Ermittlungsarbeit hat die Bundesanwaltschaft einen ersten
Teilerfolg gegen die linksextremistische Vereinigung "militante gruppe"
(mg) erzielt. Der Staatsschutzsenat des Berliner Landgerichts sprach am
Freitag drei angebliche mg-Angehörige wegen eines versuchten
Brandanschlages und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
schuldig. Die Männer im Alter zwischen 37 und 48 Jahren erhielten
Haftstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren. Ihre Verteidiger
kündigten nach dem Urteil umgehend Revision an.
Die drei aus Berlin stammenden Angeklagten hatten nach Überzeugung des Gerichts am 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel versucht, auf dem Gelände eines Reparaturbetriebes drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die Brandsätze wurden von Polizeibeamten, die die Männer observierten, rechtzeitig entfernt, so dass das Feuer nicht auf die Lkw übergreifen konnte.
Vage Indizien
Während eine Verurteilung wegen des misslungenen Brandanschlages absehbar war, blieb bis zur gestrigen Urteilsverkündung die Frage offen, ob das Gericht auch eine Zugehörigkeit der Angeklagten zur mg feststellen würde. Fraglich war dies vor allem deshalb, weil die von der Bundesanwaltschaft im Prozess vorgelegten Indizien für eine mg-Mitgliedschaft der drei Männer äußerst vage waren: So präsentierten die Ankläger Dokumente, die bei Wohnungsdurchsuchungen gefunden wurden und auffällige Ähnlichkeiten mit Veröffentlichungen und angekündigten Publikationen der mg aufwiesen. Als belastend wertete die Bundesanwaltschaft auch einige Kalendereinträge. So hatte einer der Angeklagten an vier Tagen in den Jahren 2005 und 2006 das Wort "Auto" in seinen Kalender eingetragen, und zwar stets am Vorabend von Brandanschlägen auf Kraftfahrzeuge, zu denen sich später die mg bekannt hatte.
Für das Gericht waren diese Indizien aber überzeugend genug, um eine Zugehörigkeit der drei Angeklagten zur mg festzustellen. Seit 2001 habe die Vereinigung mit gemeingefährlichen Brandanschlägen einen als sozialrevolutionär und antiimperialistisch apostrophierten Kampf geführt mit dem Ziel, die gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik zu verändern und eine kommunistische Weltherrschaft zu errichten, erklärte der Vorsitzende Richter Josef Hoch in seiner Urteilsbegründung. Die drei Angeklagten seien 2005 und 2006 zur mg gestoßen, hätten zu diesem Zeitpunkt aber bereits von den Anschlägen der Gruppe gewusst.
Auffällig undeutlich blieb der Richter allerdings in der Beschreibung der militanten gruppe. So ging er nicht darauf ein, wie die mg strukturiert ist, wie viele Personen ihr angehören und wie sie agiert. Aus gutem Grund: Polizisten und Geheimdienstlern, die seit 2001 der mg nachspüren, ist es bis heute nicht gelungen, sich ein Bild von der Gruppe zu machen. Längst gibt es in Ermittlerkreisen bereits Zweifel daran, ob die mg als Organisation überhaupt existiert. Denn abgesehen von den jetzt verurteilten verhinderten Brandstiftern musste die Bundesanwaltschaft inzwischen die Ermittlungen gegen die übrigen 13 vermuteten mg-Mitglieder ergebnislos einstellen. Lediglich ein Verfahren läuft noch, gegen den Berliner Soziologen Andrej Holm.
Die fehlenden Ermittlungsergebnisse zur Struktur und Vorgehensweise der mg könnten sich bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof zugunsten der Angeklagten auswirken. Denn eine Gruppe, die als kriminelle Vereinigung eingestuft wird, muss laut Strafprozessordnung mindestens drei Mitglieder haben. Im Prozess wurde aber nicht klar, ob diese mindestens dreiköpfige mg bereits bestanden hat, als sich ihr die Angeklagten angeschlossen haben sollen.
Die drei aus Berlin stammenden Angeklagten hatten nach Überzeugung des Gerichts am 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel versucht, auf dem Gelände eines Reparaturbetriebes drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die Brandsätze wurden von Polizeibeamten, die die Männer observierten, rechtzeitig entfernt, so dass das Feuer nicht auf die Lkw übergreifen konnte.
Vage Indizien
Während eine Verurteilung wegen des misslungenen Brandanschlages absehbar war, blieb bis zur gestrigen Urteilsverkündung die Frage offen, ob das Gericht auch eine Zugehörigkeit der Angeklagten zur mg feststellen würde. Fraglich war dies vor allem deshalb, weil die von der Bundesanwaltschaft im Prozess vorgelegten Indizien für eine mg-Mitgliedschaft der drei Männer äußerst vage waren: So präsentierten die Ankläger Dokumente, die bei Wohnungsdurchsuchungen gefunden wurden und auffällige Ähnlichkeiten mit Veröffentlichungen und angekündigten Publikationen der mg aufwiesen. Als belastend wertete die Bundesanwaltschaft auch einige Kalendereinträge. So hatte einer der Angeklagten an vier Tagen in den Jahren 2005 und 2006 das Wort "Auto" in seinen Kalender eingetragen, und zwar stets am Vorabend von Brandanschlägen auf Kraftfahrzeuge, zu denen sich später die mg bekannt hatte.
Für das Gericht waren diese Indizien aber überzeugend genug, um eine Zugehörigkeit der drei Angeklagten zur mg festzustellen. Seit 2001 habe die Vereinigung mit gemeingefährlichen Brandanschlägen einen als sozialrevolutionär und antiimperialistisch apostrophierten Kampf geführt mit dem Ziel, die gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik zu verändern und eine kommunistische Weltherrschaft zu errichten, erklärte der Vorsitzende Richter Josef Hoch in seiner Urteilsbegründung. Die drei Angeklagten seien 2005 und 2006 zur mg gestoßen, hätten zu diesem Zeitpunkt aber bereits von den Anschlägen der Gruppe gewusst.
Auffällig undeutlich blieb der Richter allerdings in der Beschreibung der militanten gruppe. So ging er nicht darauf ein, wie die mg strukturiert ist, wie viele Personen ihr angehören und wie sie agiert. Aus gutem Grund: Polizisten und Geheimdienstlern, die seit 2001 der mg nachspüren, ist es bis heute nicht gelungen, sich ein Bild von der Gruppe zu machen. Längst gibt es in Ermittlerkreisen bereits Zweifel daran, ob die mg als Organisation überhaupt existiert. Denn abgesehen von den jetzt verurteilten verhinderten Brandstiftern musste die Bundesanwaltschaft inzwischen die Ermittlungen gegen die übrigen 13 vermuteten mg-Mitglieder ergebnislos einstellen. Lediglich ein Verfahren läuft noch, gegen den Berliner Soziologen Andrej Holm.
Die fehlenden Ermittlungsergebnisse zur Struktur und Vorgehensweise der mg könnten sich bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof zugunsten der Angeklagten auswirken. Denn eine Gruppe, die als kriminelle Vereinigung eingestuft wird, muss laut Strafprozessordnung mindestens drei Mitglieder haben. Im Prozess wurde aber nicht klar, ob diese mindestens dreiköpfige mg bereits bestanden hat, als sich ihr die Angeklagten angeschlossen haben sollen.