Aktuelles

Für vielfältige Aktionen am Tag der Urteilsverkündung (16.10.2009)

Aufruf des Einstellungsbündnisses: »Hier sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank ...«, eröffneten die Beschuldigten Axel, Florian und Oliver am 25. September 2007 dem Gericht am ersten Prozesstag in ihrer Prozesserklärung. »Auf die Anklagebank gehören Kriegstreiber, Kriegsbefürworter und Rüstungskonzerne. Sie sind die kriminellen Vereinigungen. Sie sind anzuklagen.« Angeklagt wegen versuchter Brandstiftung als vermeintliche Mitglieder der militanten gruppe (mg) verweigern sie seit über 50 Prozesstagen die Aussage. Substanzielle Belege für eine Mitgliedschaft konnte die Staatsanwaltschaft bislang nicht erbringen.
»Hier sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank ...«, ließ auch die militante gruppe indirekt verlauten: In einem Interview Anfang Juli in der »radikal« sagten sie »dass der [ihnen] zugeschobene versuchte Brandanschlag auf BW-LKWs am 31.7.2007 in Brandenburg/Havel nicht in [ihrem] ›Planungsbüro‹ ersonnen und von dort ausgeführt wurde«.

Urteil im §129b-Prozess in Stuttgart

Am 7. August fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart-Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beträgt knapp drei bis zu fünf Jahre. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über den Wohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalte im Ausland, sowie schriftliche Begründungen über Ziel und Dauer dieser. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen und Personen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-C definiert.

Die »militante gruppe« bekennt sich zu Anschlägen und gibt ihre Auflösung bekannt

Nach zwei Jahren meldet sich die »militante gruppe« (mg) zurück: Mit einem 10-seitigen Text und einem umfangreichen schriftlichen Interview zu Anschlägen, Verfolgungsdruck und dem Prozeß gegen drei Berliner Linke. Die Gruppe erklärt darin ihre Selbstauflösung. Beide Texte erschienen in einer neuen Ausgabe der Zeitschrift »radikal« (Nr. 161) » mehr

20. Juli, 17h, Potsdamer Platz: Gegen das Gelöbnis der Bundeswehr

Am 20. Juli wird die Bundeswehr wieder zum pseudo-öffentlichen Gelöbnis vor dem Reichstagsgebäude antreten. Sie besetzt den öffentlichen Raum, um sich selbst zu bewerben. Grund genug, das Militaristenspektakel durcheinander zu bringen und die Bundeswehr zum Rückzug zu zwingen! Es gibt eine gemeinsame Auftaktkundgebung, die um 17 Uhr am Potsdamer Platz beginnt. Von dort aus geht es dann sowohl zu Fuß als auch per Fahrrad, Inlinern oder anderen Fortbewegungsmitteln in Richtung Reichstag zur gemeinsamen Abschlusskundgebung.

Veranstaltung am 7. Juli, 19 Uhr, Humboldt-Uni Berlin

Am 7. Juli 2009 findet eine Veranstaltung zum mg-Prozess statt. Ab 19 Uhr berichtet das Einstellungsbündnis und ein Rechtsanwalt über Neues und Altes aus dem mg-Verfahren, Ermittlungsmethoden und Solidarität an der Humboldt-Universität, Unter den Linden 6, Hauptgebäude/ Westflügel, Raum 3094.
Zudem gibt es hier Materialien über Arbeitsweisen staatlicher Behörden...

Solidaritätserklärung gegen die Inhaftierung von Dr. Miguel Ángel Beltrán Villegas in Kolumbien

Dr. Miguel Ángel Beltrán Villegas, Soziologe an der UNAM in Mexiko wurde am 22. Mai mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der kolumbianischen Guerilla FARC nach Kolumbien abgeschoben und dort inhaftiert. Die wenigen Informationen, die in Deutschland zu diesem Fall bekannt geworden sind, zeigen eine weitere skandalöse Kriminalisierung von kritischen Wissenschaftler/innen im Namen des angeblichen "Kampfes gegen den Terrorismus".

BKA-Autoren als Zeugen im mg-Prozess am 14. und 20. Mai

Das BKA hatte sich an der Militanzdebatte beteiligt und wollte dies im Prozess verschweigen. Die beiden Autoren des BKA Meckenheim, Stefan Nolte und Martin Kröger, sind nun als Zeugen geladen. Am Donnerstag, dem 14. Mai 2009 wird KHK Nolte dazu von den Anwälten befragt. Zusammen mit seinem Kollegen KHK Kröger (geladen für Mittwoch, den 20. Mai 2009) hatte er 2005 und 2006 die beiden Texte verfasst, die danach in der Berliner Szenezeitschrift Interim erschienen sind. Einer der Texte war mit "Die zwei aus der Muppetshow" unterzeichnet.

Bundesanwaltschaft nicht um Aufklärung bemüht / Spitzel ohne beweiswert

Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen.

Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Inzwischen ist bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist.

Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS im Februar 2009 fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen.

BKA-Zeuge lügt -­ Bundeskriminalamt manipuliert Akten

Am heutigen Tag wurde die Vernehmung des BKA-Zeugen Oliver Damm vor dem Kammergericht fortgesetzt. Auf ausdrückliche Fragen der Verteidigung nach der Urheberschaft eines veröffentlichten Diskussionsbeitrages zu militanten Aktionen erklärte der Zeuge Damm nicht zu wissen, wer den Text verfasst hat - obwohl der Text von Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes stammt. Erst nachdem ihm sein eigener Vermerk, der dem Gericht allerdings nicht vorlag und aus dem sich die Urheberschaft des BKA ergibt, vorgelegt wurde, gab er zu, dass dieser Text vom BKA stammt und dass es daneben noch einen weiteren Beitrag des BKA in der so genannten Militanzdebatte gab.

Antrag der Verteidigung

Am 4. März stellten die Anwälte im mg-Verfahren einen Antrag, der hier dokumentiert wird. Trotz seines Umfangs lohnt sich die Lektüre. Aus den Prozessakten werden Details zusammengetragen, die die Schlussfolgerung zulassen, dass BKA und BAW gegen behördenbekannte Redakteure der Zeitschrift "radikal" bewusst unter einem falschem Label (Mitgliedschaft in der "militanten gruppe") ein §129a-Verfahren eingeleitet haben. Dieses Verfahren war die Grundlage für die Ermittlungen, Verhaftungen und letztlich auch für den laufenden Prozess. Unter Berücksichtigung des im Antrag dargestellten Verlaufes der Ermittlungen könnte geschlussfolgert werden: weil die Ursprungsbeschuldigten radikal-Redakteure sind, sind auch die Angeklagten nicht Mitglieder der militante gruppe, sondern radikal-Redakteure. Die Anklage nach §129 ist dann nicht mehr aufrechtzuerhalten.