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Repression gegen Antimilitarist/innen

Freispruch wegen Aufkleber. Protest gegen Schnellverurteilung von NATO-Gipfel-Gegnern. Go-In am NATO-Hauptquartier in Brüssel

wir sind alle militante gruppe


ARAB-Plakat: Kein Frieden mit dem deutschen Polizeistaat

Interview mit dem Bündnis für die Einstellung der §129-Verfahren

Am 17. Februar ging das Verfahren gegen zwei Berliner Antimilitaristen, die der Billigung von Beschädigungen von Militärfahrzeugen bezichtigt wurden, mit einem Freispruch zu Ende. Zum Verlauf dieses und weiterer Verfahren sowie zur Arbeit gegen das politische Strafrecht nach §129a und b befragte der Schattenblick den Prozeßbeobachter Arthur Schüler vom Berliner Bündnis für die Einstellung der 129-Verfahren.

Kurzmelder: Wegen Aufkleber vor Gericht

Aufkleber sollen im April 2008 an Fallrohre und Laternenmasten angebracht worden sein mit dem Motiv, das Celestino Piatti bereits vor mehr als vierzig Jahren für die erste Auflage von Heinrich Bölls »Ende einer Dienstfahrt« entworfen hat: ein brennender Jeep.

"Was in Deutschland brennt, ...

... kann in Afghanistan keinen Schaden mehr anrichten."

Der Prozess am 1. Dezember 2008 gegen 2 AntimilitaristInnen vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ (Sie sollen kleine Aufkleber mit dem Bild eines brenenden Bundeswehrjeeps und der Aufschrift "Why not?" an Laternenmasten geklebt haben) wurde heute nach kurzer Verhandlungsdauer von der Richterin Müller auf einen späteren, noch unbekanntem Termin vertagt.

Why not Körting?

Angeklagte, die Sticker mit brennenden Panzern geklebt haben, berufen sich auf eine Aussage von Innensenator Körting. Der soll nun als Zeuge antreten.

Innensenator Körting als Entlastungszeuge

Entlastungszeuge Körting: Prozess gegen Antimilitaristen wegen kritischer Aufkleber gegen Bundeswehr vertagt

Kriegsgerät interessiert uns brennend - Ein trauriger Fall, bei dem viel gelacht und geulkt wurde

Verhandelt wird gegen die Berliner Doris G. und Björn A. Die beiden waren an einem sonnigen Sonntag im April dieses Jahres im Stadtteil Charlottenburg auf dem Weg zu einer Eisdiele, als sie von mehreren Polizeibeamten an die Hauswand gestellt, in Handschellen gelegt und für festgenommen erklärt wurden. Das Duo soll der Aufkleber in Schokoladengröße mit dem Bild eines brennenden Bundeswehrjeeps und dem Slogan »Why not? – Warum nicht?« an mehreren Laternenmasten verklebt haben.

Kriegsgegner vor Gericht

In Berlin wird heute das Anbringen von antimilitaristischen Aufklebern geahndet. In Kabul stehen die Besatzer unter Beschuß. »Einsatzraum« der Bundeswehr wird ausgeweitet.

Prozess wegen "Belohnung und Billigung von Straftaten" - Was hätte Heinrich Böll dazu gesagt?

Prozess wegen "Belohnung und Billigung von Straftaten" - Was hätte Heinrich Böll dazu gesagt?

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