Innensenator Körting als Entlastungszeuge
Prozess gegen Antimilitaristen wegen kritischer Aufkleber gegen Bundeswehr vertagt
Von Peter Nowak
Mit einer Vertagung endete am Montagnachmittag vor dem Berliner Amtsgericht ein Verfahren gegen die beiden Berliner Antimilitaristen B.A und D.G. Sie werden beschuldigt, am 13. April in Charlottenburg Aufkleber verklebt zu haben, auf denen ein brennendes Bundeswehrfahrzeug mit der Aufschrift „Why not?“ zu sehen ist. Die Anklage sieht darin eine Billigung von Straftaten und verweist auf Anschläge gegen Bundeswehrfahrzeuge im letzten Jahr. In einer gemeinsamen Erklärung bekunden die beiden Angeklagten ihre Verwunderung über das Verfahren. Schließlich sei mit dem gleichen Motiv unter dem Titel „Kriegsgerät interessiert uns brennend“ am 23.Februar in Berlin für eine antimilitaristische Veranstaltung mobilisiert worden. Dort berichteten Antimilitaristen aus Belgien, Irland und Deutschland über ihre Arbeit. Der CDU-Abgeordnete und innenpolitische Sprecher seiner Fraktion Frank Henkel hatte im Vorfeld vom Innensenator Körting wissen wollen, ob die Veranstaltung nicht wegen Werbung für Straftaten verboten werden könne. Körting verneinte das. Auf Nachfrage erklärte er, bei dem Plakat handelt es sich um eine „schäbige aber strafrechtlich nicht relevante Meinungsäußerung.“
Bildquelle: http://urs1798.wordpress.com/2008/12/01/lehrstunde-uber-kunst-und-kunstfreiheit/
Nach dieser Einschätzung hätten seine Mandanten davon ausgehen können, dass das Motiv nicht strafbar ist, erklärten die beiden Verteidiger Stephan Schrage und Sven Lindemann. Zusätzlich machten sie für das Motiv die Kunstfreiheit geltend. Schließlich sei es auf den Cover des Romans „Ende einer Dienstfahrt“ von Heinrich Böll zu finden. Dort wird geschildert, wie ein Vater und sein Sohn aus Protest gegen die Wiederbewaffnung einen Bundeswehrjeep anzünden und mit milden Strafen davon kommen. „Der Roman wurde mit diesen Cover 1966 unbeanstandet verkauft. Im Jahr 2008 führt Deutschland selber wieder Krieg und das Motiv wird kriminalisiert“, meinte Prozessbeobachterin Brigitte Asdonk gegenüber ND. Noch ist der Ausgang des Verfahrens allerdings offen. Bis zum nächsten Verhandlungstermin soll geklärt werden, ob Körting das gleiche Motiv meinte, das auf den Aufkleben zu finden ist, als er eine Strafbarkeit verneinte. Sollte sich die Frage nicht durch eine Internetrecherche und durch das Studieren der Protokolle des Abgeordnetenhauses beantworten lassen, soll der Innensenator wie von den Verteidigern beantragt, als Zeuge geladen werden. Der nächste Termin soll Anfang März stattfinden.
Von Peter Nowak
Mit einer Vertagung endete am Montagnachmittag vor dem Berliner Amtsgericht ein Verfahren gegen die beiden Berliner Antimilitaristen B.A und D.G. Sie werden beschuldigt, am 13. April in Charlottenburg Aufkleber verklebt zu haben, auf denen ein brennendes Bundeswehrfahrzeug mit der Aufschrift „Why not?“ zu sehen ist. Die Anklage sieht darin eine Billigung von Straftaten und verweist auf Anschläge gegen Bundeswehrfahrzeuge im letzten Jahr. In einer gemeinsamen Erklärung bekunden die beiden Angeklagten ihre Verwunderung über das Verfahren. Schließlich sei mit dem gleichen Motiv unter dem Titel „Kriegsgerät interessiert uns brennend“ am 23.Februar in Berlin für eine antimilitaristische Veranstaltung mobilisiert worden. Dort berichteten Antimilitaristen aus Belgien, Irland und Deutschland über ihre Arbeit. Der CDU-Abgeordnete und innenpolitische Sprecher seiner Fraktion Frank Henkel hatte im Vorfeld vom Innensenator Körting wissen wollen, ob die Veranstaltung nicht wegen Werbung für Straftaten verboten werden könne. Körting verneinte das. Auf Nachfrage erklärte er, bei dem Plakat handelt es sich um eine „schäbige aber strafrechtlich nicht relevante Meinungsäußerung.“
Bildquelle: http://urs1798.wordpress.com/2008/12/01/lehrstunde-uber-kunst-und-kunstfreiheit/
Nach dieser Einschätzung hätten seine Mandanten davon ausgehen können, dass das Motiv nicht strafbar ist, erklärten die beiden Verteidiger Stephan Schrage und Sven Lindemann. Zusätzlich machten sie für das Motiv die Kunstfreiheit geltend. Schließlich sei es auf den Cover des Romans „Ende einer Dienstfahrt“ von Heinrich Böll zu finden. Dort wird geschildert, wie ein Vater und sein Sohn aus Protest gegen die Wiederbewaffnung einen Bundeswehrjeep anzünden und mit milden Strafen davon kommen. „Der Roman wurde mit diesen Cover 1966 unbeanstandet verkauft. Im Jahr 2008 führt Deutschland selber wieder Krieg und das Motiv wird kriminalisiert“, meinte Prozessbeobachterin Brigitte Asdonk gegenüber ND. Noch ist der Ausgang des Verfahrens allerdings offen. Bis zum nächsten Verhandlungstermin soll geklärt werden, ob Körting das gleiche Motiv meinte, das auf den Aufkleben zu finden ist, als er eine Strafbarkeit verneinte. Sollte sich die Frage nicht durch eine Internetrecherche und durch das Studieren der Protokolle des Abgeordnetenhauses beantworten lassen, soll der Innensenator wie von den Verteidigern beantragt, als Zeuge geladen werden. Der nächste Termin soll Anfang März stattfinden.