Repression gegen Antimilitarist/innen

Freispruch

Weil zwei AntimilitaristInnen Aufkleber mit dem Bild eines brennenden Bundeswehrjeep und dem Zusatz »Why not?« geklebt hatten, wollte sie die Staatsgewalt kriminalisieren. »Belohnung und Billigung von Straftaten« lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Das Motiv der Spuckies war dasselbe einer Veranstaltung namens »Kriegsgerät interessiert uns brennend«, die schon vor einem Jahr Thema im Berliner Abgeordnetenhaus war. Auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Frank Henkel stellte der Berliner Innensenator Ehrhart Körting klar, dass sich in diesem Zusammenhang keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte ergäben.
Die Anwälte der Angeklagten hatten deshalb am ersten Verhandlungstag beantragt, Körting als Zeuge zu laden. (vgl. Ende einer Dienstfahrt Nr. 2)

Die Richterin stellte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages klar, dass sie nicht entgegen der Auffassung des Berliner Innensenators und obersten Verfassungsschützers urteilen könne und somit ein »Verbotsirrtum «, in diesem Falle sogar ein unvermeidbarer vorliege. Dies zieht zwingend einen Freispruch nach sich.

So endete nach gut einer halben Stunde die Verhandlung. Entgegen den als Zeugen geladenen Polizeibeamten, die an der Festnahme und der Vernehmung der Angeklagten beteiligt waren und denen ihr Verurteilungswunsch in Gesicht geschrieben stand, werteten die, wie schon am ersten Verhandlungstag zahlreich erschienenen BesucherInnen den Freispruch als Erfolg gegen den Versuch, eine Stimme gegen den Krieg zu kriminalisieren.

Protest gegen Schnellverurteilung von NATO-Gipfel-Gegnern

Vor der französischen Botschaft in Berlin haben am 11. April 2009 rund 200 Menschen gegen die Schnellverfahren protestiert, mit denen mehrere TeilnehmerInnen der Proteste gegen den NATO-Gipfel am 3./4. April 2009 zu Haftstrafen von bis zu einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt worden sind. Das Demonstrationsrecht war in Strasbourg massiv behindert, DemonstrantInnen mit Gummigeschossen und Tränengas beschossen sowie mehrere Hundert Menschen willkürlich festgenommen worden. Bei den Schnellverfahren hat es keine Beweisaufnahme und somit keine Chance gegeben, die Vorwürfe gegen die Angeklagten zu entkräften. Justiz und Politik in Frankreich wollten offenbar mit hohen Haftstrafen gegen »komplett willkürlich festgenommene Menschen« ein Exempel statuieren. Unter den Verurteilten sind auch mehrere Deutsche.

Go-In am NATO-Hauptquartier in Brüssel

Bei einem Go-In am NATO-Hauptquartier in Brüssel kam es beim Versuch, die Zäune zu überwinden, zu über 300 vorläufigen Festnahmen durch die Polizei. Hunderte AktivistInnen hielten Transparente in der Hand auf denen Slogans wie »No to Nato« zu lesen war und die Abschaffung des Militärbündnisses, der Abzug aus Afghanistan und der Umzug von hunderten von Nuklearwaffen aus Europa in die USA gefordert wurde. Die DemonstrantInnen, die an den Protesten teilnahmen, gaben an, dass die NATO ihre Sicherheit gefährde. Unter anderem sollten bei der Aktion Tore, Grenzen und Türen symbolisch versiegelt werden. Aufgerufen zu dem Protest hatte die belgische Friedensgruppe »Nato Game over«.

Auch in Nieuw Milligen in den Niederlanden kam es zu 35 Festnahmen beim Versuch das Gelände eines Luftwaffenstützpunktes zu betreten. Bereits im letzten Jahr um die selbe Zeit beteiligten sich etwa 1.000 Menschen aus 17 verschiedenen Ländern an einer vergleichbaren Aktion.

http://www.vredesactie.be/page.php?id=160
http://www.youtube.com/watch?v=gQPYO1aUfZ8&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=r-6bx7yfQyM

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