spitzel

V-Mann hat Informationen nur vom "Hörensagen"

Seit dem 25.09.2009 wird unseren Mandanten vom 1. Senat des Kammergerichts der Prozess wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemacht.

Bundesanwaltschaft nicht um Aufklärung bemüht / Spitzel ohne beweiswert

Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen.

Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Inzwischen ist bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist.

Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS im Februar 2009 fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen.

Anwerbeversuch des VS in Berlin

Am 3. März 2009 versuchten ein Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes erfolglos, eine Aktivistin der Berliner Szene, die regelmäßig den mg-Prozess besucht, für eine Zusammenarbeit anzuwerben. Hier ein kurzes Protokoll des Geschehens.

Der Verfassungsschützer schweigt

Im Prozess gegen angebliche Mitglieder der "Militanten Gruppe" fehlen klare Beweise. Auch die Zeugenaussage des Verfassungsschutz-Vizechefs ändert daran nichts.

Bericht vom 26. Prozesstag (25.02.2009)

Die Verhandlung fing pünktlich an, obwohl die Öffentlichkeit nicht vollständig hergestellt war. Aufgrund des großen Andrangs heute zogen sich die Sicherheitskontrollen hin. Daneben wurden nur 50 Leute in den Verhandlungssaal gelassen, die übrigen durften nicht herein. Wer zu spät kam, hatte laut dem vorsitzenden Richter Hoch selber Schuld, denn wer sich um 8:15 Uhr vor die Tür stelle, würde auch pünktlich im Sitzungssaal erscheinen können.

Es wurde mit der Vernehmung des Zeugen Hans Elmar Remberg, 63 Jahre alt, Vizepräsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, begonnen. Als der vorsitzende Richter Hoch den Zeugen über seine Erkenntnisse über die mg befragen wollte,...

Bericht vom fünften Prozesstag (15.10.08)

Diskussion um die Sicherheitsverfügung und Einführung von zwei Beweismitteln, keine ZeugInnenvernehmung.

Kurzbericht vom fünften Prozesstag (15.10.08)

+++ keine ZeugInnenbefragung +++ Beweismitteleinführung (Spitzel?) +++

Widerstand gegen die herrschende Ordnung ist notwendig kriminell

Am 25. September beginnt vor dem Berliner Kammergericht (OLG) ein Staatsschutzprozess gegen die Genossen Axel, Florian und Oliver. Der Vorwurf lautet: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, konkret: militante gruppe (mg), und versuchte Brandstiftung, konkret: sie hätten Bundeswehrfahrzeuge auf dem Gelände der MAN AG in Brandenburg/Havel angezündet.

Dubiose Quelle

Klage wegen angeblicher Mitgliedschaft in »militanter gruppe« stützt sich auf anonymen Spitzelbericht des Verfassungsschutzes

Sabotage an Bundeswehrfahrzeugen - BAW erhebt Klage nach §129 wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe

Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat Anklage gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. erhoben. Den drei Berlinern wird vorgeworfen, Ende Juli 2007 auf dem Gelände der Rüstungsfirma MAN in Brandenburg (Havel) Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Außerdem werden sie angeklagt, Mitglieder der militanten gruppe zu sein.

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