V-Mann hat Informationen nur vom "Hörensagen"
Pressemitteilung der Verteidigung im „mg“-Verfahren
Seit dem 25.09.2009 wird unseren Mandanten vom 1. Senat des Kammergerichts der Prozess wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemacht. Bereits vor Beginn der Hauptverhandlung hat die Verteidigung gerügt, dass die Akten unvollständig sind und die Bundesanwaltschaft (BAW) sowohl der Verteidigung als auch dem Gericht eine Vielzahl von Akten vorenthält.
Nachdem in der vorangegangen Verhandlung deutlich wurde, dass das BKA sich durch eigene unter Pseudonymen erstellten Textbeiträgen an der sogenannten Militanzdebatte beteiligt hatte und dies sowohl dem Gericht als auch der Verteidigung gegenüber zu verschleiern versucht hatte, wurde am gestrigen Verhandlungstag eine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft hierzu erörtert. In dieser Stellungnahme heißt es, diese Textbeiträge seien in Kenntnis der Bundesanwaltschaft verfasst worden. Allerdings sei vergessen worden das BKA darauf aufmerksam zu machen, dass diese eigenen in den Akten als solche Kenntlich zu machen seien. Dieses Versehen habe dazu geführt, dass das Gericht in Unkenntnis gehalten wurde.
Diese Stellungnahme steht im Widerspruch zu den Angaben des BKA-Zeugen Oliver Damm in der Hauptverhandlung, der nämlich angegeben hatte, es gäbe zwei Versionen der Akte. Eine fürs BKA und eine fürs Gericht, in der nur diejenigen Ermittlungstätigkeiten und Ermittlungsergebnisse eingang fänden, die das BKA für relevant halten würde. Dazu gehöre die Mitteilung der Verfassung von Texten durch das BKA nicht.
Darüber hinaus wurden schriftliche Antworten des BfV auf Fragen des Gerichts zu einem Informanten erörtert, der nach einem Behördenzeugnis des BfV angegeben hatte, die Angeklagten seien Mitglieder der „mg“. Aus den Antworten des BfV geht hervor, dass der Informant seine Information lediglich vom Hören-Sagen hat und über keine weiteren Informationen zu Struktur oder eventuellen Mitgliedern verfügt.
Beide Sachverhalte bestätigen die Annahme der Verteidigung, dass seitens der Sicherheitsbehörden Ermittlungsergebnisse und Erkenntnisse falsch in den Akten dargestellt oder die Akten in einer Weise manipuliert werden, die ein falsches und unvollständiges Bild ergeben.
Rechtsanwälte Franke, Herzog, Hoffmann, Lindemann, Schrage und Rechtsanwältin Weyers für die Verteidigung
Kontakt: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann 0171-328 48 16