04.03.2009
Am 4. März stellten die Anwälte im mg-Verfahren einen Antrag, der hier dokumentiert wird. Trotz seines Umfangs lohnt sich die Lektüre. Aus den Prozessakten werden Details zusammengetragen, die die Schlussfolgerung zulassen, dass BKA und BAW gegen behördenbekannte Redakteure der Zeitschrift "radikal" bewusst unter einem falschem Label (Mitgliedschaft in der "militanten gruppe") ein §129a-Verfahren eingeleitet haben. Dieses Verfahren war die Grundlage für die Ermittlungen, Verhaftungen und letztlich auch für den laufenden Prozess. Unter Berücksichtigung des im Antrag dargestellten Verlaufes der Ermittlungen könnte geschlussfolgert werden: weil die Ursprungsbeschuldigten radikal-Redakteure sind, sind auch die Angeklagten nicht Mitglieder der militante gruppe, sondern radikal-Redakteure. Die Anklage nach §129 ist dann nicht mehr aufrechtzuerhalten.