Kurzbericht vom 48. Prozesstag (25.06.2009)
+++ Anträge der Verteidigung und doch eine Zeugenvernehmung +++ RA Hoffmann gibt eine Erklärung ab zu den auf der Einstellungsseite veröffentlichten Bilder, dass diese seiner Information nach aus einem mdr-Bericht stammen und nicht illegal im Gerichtssaal aufgenommen wurden +++ zwei Beweisanträge der Verteidigung, es wird beantragt 2 ZeugInnen zu laden, die Aussagen sollen bezüglich Terminkalendereinträgen eines Angeklagten, wegen der Aussagen des Zeugen KOK Wagner dazu +++ Antrag auf Aussetzung, hilfsweise Unterbrechung der Hauptverhandlung, um ausreichend Akteneinsicht in die neu hinzugezogenen Sachakten aus dem Ursprungsverfahren nehmen zu können +++ Bundesanwaltschaft meint, die Zeugen müssten nicht geladen werden, weil ihre zu erwartenden Aussagen als wahr zu behandelt werden könnten, der Antrag auf Unterbrechung, hilfsweise Aussetzung sei nicht nötig, wenn nächste Woche keine Termine wahr genommen werden, reiche die Zeit bis zum 08.07.2009 völlig aus +++ Vernehmung des Zeugen Ingo Bastitsch, 44 Jahre, Biologe vom BKA, wird befragt zu DNA-Spuren an gefunden Plastikflaschen +++ es wurden an 2 Flaschen DNA-Spuren eines Angeklagten sichergestellt, an den anderen keine eindeutigen DNA-Spuren +++ es wurden DNA-Abriebe von den Deckelinnenseiten und dem Gewinde der Flasche mit einem feuchten Wattestäbchen genommen +++ für Deckel und Gewinde wurde ein Stäbchen benutzt +++ die Frage ob die Flaschen auch kontaminiert worden sein könnten, war theoretisch und im Ergebnis spekulativ, hielt der Zeuge aber für unwahrscheinlich +++ Zeuge entlassen +++ Senat beschließt den einen Zeugen zu laden, da dessen Aussagen über Dienstfrei des einen Angeklagten nicht nur entlastend sein kann +++ über die Ladung des zweiten Zeugen wird der Senat noch weiter beraten +++ Antrag auf Aussetzung hilfsweise Unterbrechung wird abgelehnt, da die Anwälte arbeitsteilig vorgehen könnten und sich keine neuen Sachverhalte aus den Akten ergeben würden. Des weiteren hätte RA Hoffmann die Gelegenheit gehabt, die Akten bei der BAW einzusehen +++ BAW Jochen Weingarten entgegnet, dass dies nicht richtig sei, die Einsicht in diese Akten sei RA Hoffmann verwehrt worden +++ RA Hoffmann beantragt Pause für einen Antrag +++ RA Hoffmann erklärt, sein Mandant lehne den Senat wegen Besorgnis der Befangenheit ab, hauptsächliche Begründung ist, die Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten auf Grund zu wenig Einarbeitungszeit, auch entstünde durch den zwar inzwischen vom Senat eingeräumten Irrtum bzgl. der Akteneinsicht von RA Hoffmann der Eindruck, der Senat wolle das Verfahren nur zu einem schnellen Ende bringen +++ die anderen RA schlossen sich im Namen ihrer Mandanten an +++ Die Verhandlung wird unterbrochen bis zum 08.07.2009, 09:00 Uhr, somit zehn Tage Pause. Die nächsten Termine sind 08.07., 15./16.07.2009, jeweils 09:00 Uhr. Der 09.07.2009 entfällt +++