Gegen Kriminalisierung kritischer Wissenschaft
Mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB sind am 30. und 31. Juli vier Personen festgenommen worden. Der Wissenschaftliche Beirat von Attac verurteilt das aktuelle Verfahren und die Begründung der Haftbefehle. Sie verlassen den Boden der Rechtsstaatlichkeit und stehen für eine Ausweitung der Terrorismus-Ausnahmegesetzgebung. Wie die Verteidiger formulieren: Es wird das "versuchte In-Brand-Setzen von drei Auto unter Ausschluss einer Personengefährdung als Terrorismus" bezeichnet.
Der Wissenschaftliche Beirat von Attac kritisiert insbesondere, dass die wissenschaftliche Tätigkeit von Andrej. H. als Begründung für den ergangenen Haftbefehl herangezogen wird:
- Als Verdachtsmoment wird eine von Andrej H. im Jahr 1998 veröffentliche wissenschaftliche Abhandlung angeführt. Diese enthalte Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der "Militanten Gruppe" (mg) gleichfalls verwendet werden.
- Als promovierter Politologe und Promotionsstipendiat sei Andrej H. zudem "intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der Militanten Gruppe zu verfassen".
- Desweiteren stünden ihm "als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der Texte der Militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen".
- Für eine Mitgliedschaft in der Militanten Gruppe spreche ferner, dass Andrej H. in einem im Juni 2005 veröffentlichten Artikel über einen fehlgeschlagenen Anschlag der terroristischen Vereinigung "RZ" berichtete und derselbe Anschlag in einem Text der Militanten Gruppe vom Frühjahr 2005 thematisiert wurde.
- Zudem verfüge Andrej H. als Promotionsstipendiat "über die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen der vergleichweise anspruchsvollen Texte der Militanten Gruppe erforderlich sind".
Dadurch wird kritische Gesellschaftsanalyse nicht nur kriminalisiert, sondern unmittelbar dem Terrorismusverdacht ausgesetzt. Die bekannt gewordenen Begründungen aus dem Haftbefehl sind eine Beleidigung für den gesunden Menschenverstand und würden - wenn sie von der Gesellschaft akzeptiert werden - die Grundlagen jeder kritischen Öffentlichkeit in einer freien Gesellschaft zerstören. Wenn sie als Indizien für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gelten, dann wird kritische Wissenschaft unter Generalverdacht gestellt.
Der Beirat befürchtet, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und das Bundeskriminalamt einen Prozess in Gang setzen, der den Rechtsstaat in Deutschland substantiell untergräbt. Dieser Prozess begann mit der Kriminalisierung der Vorbereitung der Proteste gegen den G8-Gipfel. Es wurden Büros, Buchläden und Wohnungen - wieder gestützt auf den rechtsstaatlich umstrittenen Paragrafen 129 a StGB - in einem Umfang durchsucht, der seit den 1970er Jahren unbekannt ist. Die Gefahr einer solchen Form der Kriminalisierung und Ausgrenzung könnte darin liegen, dass durch diese staatliche Aktion erst das konstruiert und provoziert wird, was vorgeblich verhindert werden soll: Terrorismus.
Der Wissenschaftliche Beirat von Attac fordert von den Verantwortlichen, das Verfahren gegen Andrej H. einzustellen, ihn auf freien Fuß zu setzen und zu einer rechtstaatlichen Arbeitsweise zurückzukehren.
Für Rückfragen:
Prof. Dr. Andreas Fisahn, Jurist, Tel. 0170-752 7560
Prof. Dr. Rainer Rilling, Soziologe, Tel. 0170-553 8739