Karlsruhe/BGH: Half Andrej H. wirklich die Grundstrukturen unseres Staates zu beseitigen?

Ab dem 5.Oktober versucht der Bundesgerichtshof im Verfahren gegen Andrej H. beispielhaft zu klären, ab wann eine Brandstiftung Terrorismus ist.

Offenbar waren BKA und Berliner Polizei erst wochenlang hinter einem Anschlag auf die Firma Vattenfall her. Doch der fand nicht statt. Das schon lässt auf einen V-Mann in der Gruppe schließen, der entweder falsche Infos an die Polizei ausgab- oder als eine Art Doppelagent seine Leutchen rechtzeitig warnte.

Deshalb griffen die Ermittler . ein paar Wochen später erneut im Brandenburgischen zu. Da reichte es zwar auch nur zur Verhinderung eines Versuchs von BRandstifung -aber immerhin. Nach so viel Mühe nur ein paar Monate wegen Brandstiftung für die Mitglieder der vermuteten Gruppe MG aufzubrummen, reichte natürlich nicht. Es musste schon Terrorismus sein. 129a.

Inzwischen haben allerdings überschlaue Polizisten das Problem von sich aus vergrößert.Sie erfanden nämlich es gäbe gar keine Gruppe MG, sondern mg sei ein beliebiger Schutz-und Schlupfmantel für immer wechselnde Gruppen. Schön für die Polizei: dann darf gegen alle Linksextremen demnächst das ganze Arsenal aufgefahren werden: Verwanzen, abhören sowieso, demnächst Trojaner-Galopp durch den PC.

Schlecht fürs Gericht: Wenn es keine Vereinigung gibt, die man unterstützen hätte können, wie kommt dann die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung aus bisher mindestens drei Personen zustande?

Ein weiteres Problem. In einem leichtsinnigen Augenblick, als die Schröder-Regierung mit Zypries den Liberalen geben wollte, hatte sie im Jahr 2002 den Paragraph 129a verändert. Nun reicht nicht mehr nur das Begehen von Brand- und Sprengstoffanschlägen aus, diese müssen auch dazu bestimmt sein, »die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, die verfassungsrechtlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates (?) zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen«. Dazu reicht das Abfackelnwollen von drei Bundeswehrlastwagen nicht aus. Da in Frankreich pro Woche regelmä0ig ein paar Autos gegrillt werden in gewissen Vierteln, zu Festtagen mehr, müssten da Eingeschüchterte durch jede Straße taumeln. Mir ist bei gelegentlichem Besuch von Strasbourg in dieser Richtung nichts aufgefallen. Auch die Polizei marschiert weiter mit ruhig-festem Schritt und wirkt durchaus nicht beeinträchtigt.

Mit anderen Worten: der Beweis einer tatsächlichen Gefährdung wäre niemals zu erbringen , auch wenn die Polizei noch ein Dutzend weiterer Anschläge draufgibt. Aber man kennt seine Juristen. Da verwandeln sich Absichten immer schnell in Handlungen, Handlungen zu Gefährdungen, Gedährdungen zu Sprengungen der Fundamente unseres Gemeinwesens.Andrej , über dessen Sonderfall nicht noch einmal ausführlich gequakt werden soll, ist noch lange nicht in Sicherheit.

Vor allem spielen die Gerichte allmählich die Rolle des gepeinigten Nachschlappers. Sie sind auf das angewiesen, was der Kriminalapparat auftischt, ohne eigene Möglichkeit der Sachprüfung.

. »Zentrale rechtsstaatliche Kriterien wie Transparenz des Verfahrens, Gewaltenteilung und unabhängige Justiz verschwinden immer mehr hinter dem Motto, das Ergebnis rechtfertige doch die Mittel.« Diese Entwicklung weist weit über den jüngsten Fall der Ermittlungen rund um die MG hinaus. Soweit ein Anwalt der Beschuldigten.


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