Ab dem 5.Oktober versucht der Bundesgerichtshof im Verfahren gegen
Andrej H. beispielhaft zu klären, ab wann eine Brandstiftung
Terrorismus ist.

Offenbar waren BKA und Berliner Polizei erst wochenlang hinter einem
Anschlag auf die Firma Vattenfall her. Doch der fand nicht statt. Das
schon lässt auf einen V-Mann in der Gruppe schließen, der entweder
falsche Infos an die Polizei ausgab- oder als eine Art Doppelagent
seine Leutchen rechtzeitig warnte.

Deshalb griffen die Ermittler . ein paar Wochen später erneut im
Brandenburgischen zu. Da reichte es zwar auch nur zur Verhinderung
eines Versuchs von BRandstifung -aber immerhin. Nach so viel Mühe nur
ein paar Monate wegen Brandstiftung für die Mitglieder der vermuteten
Gruppe MG aufzubrummen, reichte natürlich nicht. Es musste schon
Terrorismus sein. 129a.

Inzwischen haben allerdings überschlaue Polizisten das Problem von sich
aus vergrößert.Sie erfanden nämlich es gäbe gar keine Gruppe MG,
sondern mg sei ein beliebiger Schutz-und Schlupfmantel für immer
wechselnde Gruppen. Schön für die Polizei: dann darf gegen alle
Linksextremen demnächst das ganze Arsenal aufgefahren werden:
Verwanzen, abhören sowieso, demnächst Trojaner-Galopp durch den PC.

Schlecht fürs Gericht: Wenn es keine Vereinigung gibt, die man
unterstützen hätte können, wie kommt dann die Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung aus bisher mindestens drei Personen
zustande?

Ein weiteres Problem. In einem leichtsinnigen Augenblick, als die
Schröder-Regierung mit Zypries den Liberalen geben wollte, hatte sie im
Jahr 2002 den Paragraph 129a verändert. Nun reicht nicht mehr nur das
Begehen von Brand- und Sprengstoffanschlägen aus, diese müssen auch
dazu bestimmt sein, »die Bevölkerung auf erhebliche Weise
einzuschüchtern, die verfassungsrechtlichen oder sozialen
Grundstrukturen eines Staates (?) zu beseitigen oder erheblich zu
beeinträchtigen«. Dazu reicht das Abfackelnwollen von drei
Bundeswehrlastwagen nicht aus. Da in Frankreich pro Woche regelmä0ig
ein paar Autos gegrillt werden in gewissen Vierteln, zu Festtagen mehr,
müssten da Eingeschüchterte durch jede Straße taumeln. Mir ist bei
gelegentlichem Besuch von Strasbourg in dieser Richtung nichts
aufgefallen. Auch die Polizei marschiert weiter mit ruhig-festem
Schritt und wirkt durchaus nicht beeinträchtigt.

Mit anderen Worten: der Beweis einer tatsächlichen Gefährdung wäre
niemals zu erbringen , auch wenn die Polizei noch ein Dutzend weiterer
Anschläge draufgibt. Aber man kennt seine Juristen. Da verwandeln sich
Absichten immer schnell in Handlungen, Handlungen zu Gefährdungen,
Gedährdungen zu Sprengungen der Fundamente unseres Gemeinwesens.Andrej
, über dessen Sonderfall nicht noch einmal ausführlich gequakt werden
soll, ist noch lange nicht in Sicherheit.

Vor allem spielen die Gerichte allmählich die Rolle des gepeinigten
Nachschlappers. Sie sind auf das angewiesen, was der Kriminalapparat
auftischt, ohne eigene Möglichkeit der Sachprüfung.

. »Zentrale rechtsstaatliche Kriterien wie Transparenz des Verfahrens,
Gewaltenteilung und unabhängige Justiz verschwinden immer mehr hinter
dem Motto, das Ergebnis rechtfertige doch die Mittel.« Diese
Entwicklung weist weit über den jüngsten Fall der Ermittlungen rund um
die MG hinaus. Soweit ein Anwalt der Beschuldigten.
Quelle: stattweb.de / fg | 27.09.2007 | http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=2289
https://einstellung.so36.net/de/ps/361