Urteil gegen ein Terrorphantom

Am 31. Juli 2007 werden in Brandenburg an der Havel drei Männer festgenommen. Die drei Berliner wollten in der märkischen Kleinstadt offenbar Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand stecken. Es bleibt bei dem Versuch, man erwischt sie auf frischer Tat. Es ist keine allzu spektakuläre Festnahme, aber sie zieht in den folgenden Tagen erstaunliche Kreise. Der Generalbundesanwalt, zuständig für Delikte gegen die innere Sicherheit, übernimmt, ein Haftbefehl folgt prompt.
Der Vorwurf: Hier sind den Ermittlern nicht bloß Brandstifter, sondern
Terroristen ins Netz gegangen. Nach sechs frustrierenden Jahren
womöglich der erste Fahndungserfolg gegen ein Terrorphantom - die
"Militante Gruppe".

Am Freitag nun, mehr als zwei Jahre nach der versuchten Brandstiftung,
hat der Strafschutzsenat des Kammergerichts Berlin sein Urteil gegen
Florian L., Oliver R. und Axel H. gefällt. Sie sollen für drei beziehungsweise dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie einer kriminellen Vereinigung angehören, von "Terrorismus" ist längst keine Rede mehr. Ob dieses Urteil nach einem merkwürdigen Prozess Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Die Verteidiger kündigten Rechtsmittel an. Sie haben gute Gründe dafür.

Züge einer Posse

Der Kampf des Staates gegen die Militante Gruppe (MG) trägt seit Jahren Züge einer Posse. Im Juni 2001 trat die linksextremistische Organisation, die sich als revolutionäre Speerspitze gegen das System begreift, erstmals in Erscheinung. Knapp 30 Brand- und Farbbeutelanschläge soll sie vor allem in Berlin und
Brandenburg verübt haben. Im Juli 2009 gab sie in der Zeitschrift
Radikal ihre Selbstauflösung bekannt. Wer wirklich hinter der MG
steckt, wie gefährlich sie tatsächlich war, ist bis heute unbekannt.
Dabei stellten ihr die Behörden acht Jahre lang mit großem Eifer nach.

Mindestens fünf Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 13 Personen wurden
öffentlich bekannt. Fast alle sind inzwischen ergebnislos eingestellt.
Die Einstufung der Gruppe als terroristische Vereinigung kassierte der
Bundesgerichtshof bereits 2007, aber auch mit dem Nachweis, dass die
Beschuldigten einer kriminellen Vereinigung angehören, taten sich die
Ermittler schwer. Was sie freilich nicht daran hinderte, mit Hilfe von
Durchsuchungen, Überwachungen und Beschlagnahmen üppiges Material über
die linke Szene zu sammeln.

Ein merkwürdiger Prozess

Auch das jetzige Verfahren gegen die drei Brandstifter begann
wesentlich größer. Ursprünglich hatten die Ermittler noch den
Stadtsoziologen Andrej Holm sowie drei weitere Wissenschaftler und
Publizisten im Visier. Die Vorwürfe gegen Letztere erhärteten sich
nicht, auch Holms Verfahren steht wohl vor der Einstellung. Umso größer
war das Interesse der Ermittler, wenigstens im Verfahren gegen die
Brandstifter Erfolge vorweisen zu können. In dem einjährigen Prozess
tat sich Seltsames: Durch eine Panne kam heraus, dass das
Bundeskriminalamt offenbar Prozessakten manipuliert hatte. Ein
Verfassungsschutz-Informant räumte ein, dass er belastende Indizien nur
vom Hörensagen kannte. Am Ende tat gar der Staatsanwalt kund, es gebe
keine Beweise, nur Hinweise, für eine Mitgliedschaft der Angeklagten in
der MG. So wurde bei einem der drei etwa ein "Minihandbuch für
Militante" gefunden.

Die Verteidigung verzichtete gleichwohl auf ein Plädoyer: Die
Einmischung von außen, so ihr Fazit, sei zu groß gewesen, um mit einem
fairen Urteil rechnen zu können. "Das war ein politischer Prozess",
sagte Anwalt Alexander Hoffmann der FR. Den Verurteilten bleibe nun nur
noch die Hoffnung auf die nächste Instanz.

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