München: Bundeswehrfahrzeug ausgebrannt

Vor dem Gelöbnis auf dem Marienplatz ist ein Fahrzeug der Bundeswehr völlig ausgebrannt - die Polizei schließt einen technischen Defekt aus.

Vor dem Bundeswehrgelöbnis auf dem Münchner Marienplatz ist in der bayerischen Landeshauptstadt ein Bundeswehrfahrzeug völlig ausgebrannt.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Brandstiftung und hält einen Zusammenhang der Tat mit dem Gelöbnis für möglich. Das zivile Bundesfahrzeug war in der Nacht zum Mittwoch auf dem Parkplatz eines Bundeswehrverwaltungszentrums in Brand geraten, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Ein daneben geparktes Auto wurde ebenfalls beschädigt. An den Wagen entstand ein Schaden von insgesamt etwa 55.000 Euro.

Das Landeskriminalamt schließt einen technischen Defekt "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" aus. Konkrete Hinweise auf einen Zusammenhang mit dem Bundeswehrgelöbnis gebe es bislang zwar nicht, er sei aber "in Betracht zu ziehen".

Aus dem Polizeibericht:
Verdacht der Brandstiftung an geparktem Bundeswehrfahrzeug

Am Mittwoch, 29.07.2009, kam es in der Zeit zwischen 00.40 Uhr und 02.00 Uhr zum Brand eines zivilen Bundeswehrfahrzeuges auf dem Parkplatz des Bundeswehrverwaltungszentrums in der Dachauer Straße 128. Der Pkw, ein Renault Megane, welcher aufgrund des Behördenkennzeichens als Bundeswehrfahrzeug erkennbar war, brannte völlig aus.Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 25.000 Euro. Ein daneben geparkter BMW einer Firma wurde durch den Brand ebenfalls stark beschädigt; hier wird der Schaden auf ca. 30.000 Euro geschätzt. Der Brandort wurde von Polizeieinsatzkräften weiträumig abgesperrt und abgesucht, Brandfahnder der Kriminalpolizei nahmen die Ermittlungen auf. Nach Auskunft von Fachkräften des Bayerischen Landeskriminalamtes kann ein technischer Defekt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Brandstiftung.

Ein Zusammenhang der Tat mit dem Gelöbnis der Bundeswehr am 30.07.2009 in München ist wegen des angegangenen Bundeswehrfahrzeuges in Betracht zu ziehen. Konkrete Hinweise sind jedoch derzeit nicht vorhanden. Eine Selbstbezichtigung ist weder im Internet noch auf andere Art und Weise bisher bekannt geworden.

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